Das Landesgesetz zur Wärmeplanung wurde jetzt vom rheinland-pfälzischen Landtag final beschlossen. Damit endet ein intensiver Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess. Die Kommunen erhalten mit der Verabschiedung des „Landesgesetzes zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes“ (AGWPG) nun Planungssicherheit für die Durchführung der Wärmeplanung.
Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 verpflichtete der Bund die Länder, dafür Sorge zu tragen, dass auf ihren Gebieten bis zu bestimmten Zeitpunkten eine flächendeckende Wärmeplanung durchgeführt wird. Daher war ein Ausführungsgesetz auf Landesebene zu erarbeiten. Dazu wurde eine Verbändeanhörung durchgeführt und der Entwurf mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert, außerdem hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Anhörung mit Expertinnen und Experten durchgeführt.
„Der Wärmesektor gehört zu den großen Verursachern von CO2-Emissionen in Deutschland. Daher herrscht Handlungsbedarf. Wärme- und Heizsysteme müssen in Zukunft klimafreundlicher werden, ohne die Bürgerinnen und Bürger zu überfordern. Dazu dient unter anderem der Ausbau von kommunalen Wärmenetzen. Das Ausführungsgesetz gibt den Kommunen nun Planungssicherheit und lässt ihnen Handlungsspielraum. Denn wir haben uns bei der Umsetzung des Gesetzes für möglichst unbürokratische, praxisnahe Verfahren entschieden“, erklärte Energie- und Klimaschutzministerin Katrin Eder.
Eckpunkte des Gesetzes
- Mit dem Gesetz wird die Pflicht zur Wärmeplanung auf die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden übertragen.
- Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit zur Kooperation der sogenannten planungsverantwortlichen Stellen.
- In dem Gesetz sind Regelungen zur vereinfachten Wärmeplanung enthalten. Für (Orts-)Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann demnach ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden. Im vereinfachten Verfahren können beispielsweise weniger Stellen beteiligt und die Datenerfassung und Kartierung vereinfacht werden.
- Außer 47 Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann für alle anderen 2.254 (Orts-)Gemeinden das vereinfachte Verfahren genutzt werden.
- Der Bund stellt Rheinland-Pfalz für die Durchführung der Wärmeplanung über fünf Jahre hinweg insgesamt 24 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Geld wird vollumfänglich für die Wärmeplanung eingesetzt.
- Basierend auf der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Konnexitätsregelung wurde gemeinsam mit diesen eine gute Lösung gefunden. So wurden die Berechnungen des Mehrbelastungsausgleichs angepasst.
- Außerdem erhalten auch Kommunen, die schon vor Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes mit der Wärmeplanung begonnen haben, für den Aufbau von Kompetenzen zur Wärmeplanung Gelder.
„Ziel des Gesetzes ist, alle Kommunen zu einer Wärmeplanung anzuhalten und diese leichter zu ermöglichen. Auf diese Weise kann systematisch eine Strategie für eine zukünftige treibhausgasneutrale Wärmeversorgung erarbeitet und umgesetzt werden. Für die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die früher oder später auf eine klimafreundliche Heizalternative umstellen müssen, bedeutet das mehr Klarheit“, betonte Klimaschutzministerin Katrin Eder.