„Weniger Abfall bedeutet mehr Klimaschutz“, sagte Umweltministerin Katrin Eder bei der Vorstellung des Abfallwirtschaftsplans Rheinland-Pfalz, der eine Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2013 darstellt. Der neue Plan wurde auf der Grundlage der Stoffströme der Jahre 2011 bis 2018 nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erstellt und berücksichtigt einen Planungszeitraum bis zum Jahr 2035. Er ist ein Fachplan für Siedlungsabfälle und andere nicht gefährliche Abfälle, die durch Erzeuger oder Besitzer von Abfällen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden.
„Wir haben uns klare Ziele gesetzt: Wir wollen weniger Abfälle, das verwertbare Abfälle möglichst hochwertig verwertet werden und das nicht verwertbare Abfallströme schadlos aus dem Kreislauf geschleust werden“, benannte Eder die Zielvorgaben. „Mit der Umsetzung dieser Ziele verfolgen wir eine Kostenreduzierung für die Bürgerinnen und Bürger, positive Effekte für den Klimaschutz und einen Beitrag zum Ressourcenschutz indem wichtige Rohstoffe eingespart werden“, führte die Klimaschutzministerin die Effekte aus.
Der Abfallwirtschaftsplan verfolgt dabei den Grundgedanken, dass durch eine konsequente Getrenntsammlung einerseits recyclingfähige Wertstoffe separiert werden und andererseits das Restabfallaufkommen verringert wird. Als Indikator und Nachweis für die Wirksamkeit der Getrenntsammlung wird die Zusammensetzung des Restabfalls angesehen. Sind im Restabfall nur noch wenige bis gar keine recyclingfähigen Wertstoffe enthalten, so hat die geforderte, sich an hohen Qualitätsstandards orientierende Getrenntsammlung, gut funktioniert. „Muss weniger Abfall verbrannt werden, spart das Geld und CO₂. Verringert sich der biologisch abbaubare Anteil im Restabfall, bedeutet das mehr Energie zum Beispiel durch Biogas und dann haben wir einen kreislaufwirtschaftlichen Dreiklang“, verdeutlichte Eder.
In Rheinland-Pfalz werden acht Bioabfallvergärungsanlagen betrieben. „In diesen Anlagen können über 60 % der getrenntgesammelten Bioabfälle einer energetisch-stofflichen Nutzung zugeführt werden. Damit liegt Rheinland-Pfalz weit über dem bundesweiten Durchschnitt von circa 33 Prozent, erklärte die Umweltministerin“, erklärte die Umweltministerin. „Durch die stoffliche Verwertung der Biotonnen- und Gartenabfälle wurden etwa 40.000 Tonnen CO₂-Äquivalente eingespart. So geht Klimaschutz. Ich möchte die Menschen in Rheinland-Pfalz aufrufen, diesen Einsatz beizubehalten“, führte Eder lobend aus.
Damit die Ingenieurbüros auch nach gleichen Grundsätzen vorgehen, wurde das Landesamt für Umwelt beauftragt, eine Sortierrichtlinie zu erarbeiten. Die Untersuchungen des Restabfalls sollen demnach spätestens alle fünf Jahre erfolgen und die Grundlage bilden für die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu entwerfenden Abfallwirtschaftskonzepten. Die Kommunen können so die Art der Zielerreichung selbst wählen.
„Der Abfallwirtschaftsplan ist Hilfe zur Selbsthilfe. Wir sind damit ein bundesweiter Vorreiter. Im Rahmen einer Grundsatzuntersuchung des Umweltbundesamts wurde festgestellt, dass im Restabfall durchschnittlich circa 40 Prozent nativ organische Bestandteile enthalten sind. Die Bundesregierung sieht eine Reduzierung um mindestens 50 Prozent in den nächsten Jahren als wichtiges Ziel an. Wir sind hier besonders ambitioniert und geben als Benchmark einen Anteil von maximal 20 kg pro Kopf jährlich an. Das entspricht einem Anteil von ungefähr 15 Prozent. Im Moment liegt Rheinland-Pfalz beim durchschnittlichen pro Kopf Abfallaufkommen 10 kg unter dem Bundesdurchschnitt. Das bedeutet, die Menschen müssen sich nicht umstellen - wir wollen das Maximum aus den Bemühungen machen“, verdeutlichte Eder die engagierte Zielsetzung. „Für die Bürgerinnen und Bürger, für das Klima und eben nicht für die Tonne.“
Trotz der Priorisierung von Kreislaufwirtschaftssystemen muss Vorsorge dafür getroffen werden, dass insbesondere umweltgefährdende Teilströme aus dem Kreislauf ausgeschleust und gesundheits- sowie umweltunschädlich beseitigt werden. Hierfür sollen Ablagerungskapazitäten in Form von geeigneten Deponien vorgehalten werden, sofern für diese Abfälle alternative Entsorgungswege nicht beschritten werden können. „Der Abfallwirtschaftsplan enthält deswegen eine Bestandsaufnahme der derzeit verfügbaren Kapazitäten und eine Prognose für den zukünftigen Bedarf an Deponien. Wir sehen insgesamt, mit regionaler Differenzierung, die Notwendigkeit zusätzliche Ablagerungskapazitäten zu schaffen und vorzuhalten“, führte Eder aus.
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