Infolge der zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Landesdüngeverordnung basiert die neue Gebietsausweisung auf den Vorgaben der 2022 neugefassten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Ausweisung mit Nitrat belasteter und eutrophierter Gebiete (AVV GeA). Diese gibt die rechtlichen Regelungen und Anforderungen für die Gebietsausweisung durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) vor. Das Landesamt für Umwelt (LfU) stellt hierfür die nach AVV GeA erforderlichen Grundwassermessstellen und entsprechend aufbereitete Daten bereit. Grundlage für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete sind Messwerte der 341 dargestellten Grundwassermessstellen, die zwischen 2018 und 2021 beprobt wurden. Konkret bedeutet das, dass an den jeweiligen Messstellen Nitratkonzentrationen größer als 50 mg/l oder größer als 37,5 mg/l mit steigendem Trend gemessen wurden.
Die Neuausweisung wurde notwendig, da die Europäische Kommission die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland nicht akzeptiert und Strafzahlungen angedroht hatte. Die Bundesregierung änderte daraufhin im August 2022, wie von der Kommission gefordert, die AVV GeA.
Das überarbeitete Ausweisungsverfahren hat zur Folge, dass in den meisten Bundesländern ein größerer Flächenanteil als nitratbelastet gilt. In Rheinland-Pfalz ist der Anteil von 20 auf 28 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche gestiegen. Aufgrund dieser Gebietsausweisung bringt die Landesdüngeverordnung Restriktionen für die Düngung durch die Landwirtschaft in diesem Gebiet mit sich.
Das Landesamt für Umwelt arbeitet vor diesem Hintergrund derzeit intensiv an der Erweiterung des rheinland-pfälzischen Ausweisungsmessnetzes. Bis Ende 2024 soll es aus rund 560 Messstellen bestehen, um eine noch differenziertere und kleinräumigere Darstellung belasteter Gebiete zu ermöglichen. Die Karte ist abrufbar unter https://geoportal-wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/10223/
(Gemeinsame Pressemitteilung des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau)