| Wasserentnahme-<br>entgelt

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Wasserentnahmeentgelt

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat heute den von Umweltministerin Ulrike Höfken vorgelegten Gesetzentwurf zur Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens zugeleitet.

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat heute den von Umweltministerin Ulrike Höfken vorgelegten Gesetzentwurf zur Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens zugeleitet. Rheinland-Pfalz ist somit das dreizehnte Bundesland, in dem zukünftig für die Entnahme von Grundwasser und von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Wassercent erhoben werden soll.

„Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren haben wir die wenigen Änderungsvorschläge der Kammern und Verbände in den Gesetzentwurf aufgenommen“, berichtete Ministerin Höfken. Sie betonte, dass die Einnahmen aus dem Wassercent zweckgebunden sind und ausschließlich dem Schutz der Gewässer in Rheinland-Pfalz zugute kommen: „Ein nachhaltiger Schutz unseres Wassers benötigt eine sichere Finanzierung. Der Wassercent soll insbesondere zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung und zur Gewässerrenaturierung verwendet werden.“ Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichte die Länder, alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Dieser sei in Rheinland-Pfalz erst bei 27 Prozent der Bäche, Flüsse und Seen erreicht. Um weiter voran zu kommen, müssen allein bis zum Jahr 2015 rund 420 Millionen Euro investiert werden.

Das Kabinett hatte bereits im Dezember vergangenen Jahres den Gesetzentwurf des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten im Grundsatz gebilligt. Aus der Anhörung der Kammern und Verbände sowie der Beteiligung des Kommunalen Rates in den vergangenen Wochen haben sich im Wesentlichen folgende Anpassungen ergeben:

  • Zum einen wurde aufgrund der hohen Energie- und Ressourceneffizienz ein neuer Entgeltssatz von 0,5 Cent für Wasserentnahmen zur Durchlaufkühlung beim Betrieb hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die ausschließlich erneuerbare Energieträger, Erdgas oder Abfallstoffe verwenden, aufgenommen.
  • Zudem wurde der Entgeltssatz für Wasserentnahmen zur Durchlaufkühlung von 1,0 Cent auf 0,9 Cent abgesenkt und soll nun auch für Wasserentnahmen zur Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen gelten, wenn das Wasser einem Gewässer unmittelbar zugeführt wird.
  • Außerdem ist vorgesehen, das Gesetz zum 1. Januar 2013 und nicht – wie bisher geplant – rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft treten zu lassen.

Den Gesetzentwurf als pdf-Datei finden Sie <media 93757 - - "TEXT, Gesetzentwurf Wasserentnahmeentgeltgesetz, GesetzentwurfWasserentnahmeentgeltgesetz.pdf, 93 KB">hier</media>

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