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Höfken/Spiegel: „Ein kleiner Schritt zur Schaffung von Perspektiven für Zoos und Familien“

Umweltministerin Höfken und Familienministerin Spiegel besuchen Zoo Neuwied / Bereits über 30 Einrichtungen zeigen Bedarf an Corona-Futterhilfe
Umweltministerin Höfken und Familienministerin Anne Spiegel im Neuwieder Zoo
Umweltministerin Höfken und Familienministerin Anne Spiegel im Neuwieder Zoo

„Für die Landesregierung steht die Bekämpfung der Corona-Pandemie und die Gesundheit an erster Stelle. Natürlich haben wir uns die Entscheidung, Zoos und zooähnliche Anlagen wieder zu öffnen, nicht leichtgemacht. Dennoch haben sich bereits jetzt erhebliche Finanzierungsbedarfe für die Zoos und Tierparke ergeben. Eine Öffnung der weitläufigen Außenbereiche unter strenger Zutrittskontrolle kann eine erste Perspektive in Richtung Normalbetrieb sein“, sagte Ulrike Höfken beim gemeinsamen Besuch mit Familienministerin Anne Spiegel im Zoo Neuwied, bei dem beide sich über die Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen vor Ort überzeugten. Denn: Zoos und Tierparke böten derzeit einen Freiraum für Familien, der auch mit Wahrung der Schutzmaßnahmen eine Abwechslung für Kinder sei.

„Gerade Familien sind von den aktuellen Einschränkungen besonders betroffen. Die gewohnten Betreuungsstrukturen in Kitas und Schulen oder bei den Großeltern stehen derzeit nicht zur Verfügung. Zudem können viele Orte, an denen Kinder ihre Freizeit gerne verbringen, derzeit nicht besucht werden“, erklärt Familienministerin Anne Spiegel. „Es freut mich deshalb sehr, dass es gelungen ist, den Zoos und Tierparks mit den erforderlichen Einschränkungen wieder die Öffnung zu ermöglichen und für Familien etwas Abwechslung und Erleichterung zu schaffen.“

Nachfrage nach Corona-Futterhilfe
„Das Land stellt 1 Million Euro für die über 80 Tierheime und über 30 Zoos bereit. Diese Mittel sind als Unterstützung für die Ausgaben während der Zeit der Schließung für die Fütterung, Tierarztkosten und Arzneimittel für die Tiere gedacht“, erklärt Höfken nochmals das Nothilfeprogramm und ergänzt: „Es sind derzeit bereits über 30 Anfragen bei uns eingegangen, das zeigt den Handlungsbedarf. Derzeit läuft die Prüfung an, wir hoffen das wir schnellstmöglich die Gelder freigeben können“.
 
Hintergrund:  
Unter mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tierschutz/foerderprogramm-corona-futterhilfe/ kann die Förderrichtlinie eingesehen und die entsprechenden Förderanträge heruntergeladen werden. Antragsberechtigt sind Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz (TSchG) sowie Zoos im Sinne des § 42 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung.

 

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