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Höfken: Handeln und Umsetzen nicht nur in Marrakesch – Mieterstrommodelle zügig verbessern

Die rheinland-pfälzische Energieministerin fordert die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle jetzt zügig zu verbessern: „Mieterstrommodelle sind wichtige Hebel bei der Umsetzung der Energiewende und dem Erreichen unserer Klimaschutzziele. Gleichzeitig führen sie zu einer sozial gerechteren und urbaneren Energiewende und legen die Vorteile auf viele um“, sagte Energieministerin Ulrike Höfken heute.

Mit der Novelle des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG) 2017 hat die Bundesregierung die Möglichkeit erhalten, eine verringerte EEG-Umlage für Mieterstrommodelle und somit die Gleichstellung mit Eigenstrommodellen festzulegen. Im Unterschied zu Eigenstrommodellen, bei denen eine natürliche oder juristische Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt und die Energie verbraucht, sind bei Mieterstrommodellen Betreiber und Verbraucher unterschiedliche Rechtspersonen. „Durch Mieterstrommodelle können Mieter finanziell von günstigeren Strompreisen profitieren“, so Höfken.

„Wir begrüßen die neue Regelung im EEG und die damit geschaffene Möglichkeit, die Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle zu verbessern. Nun muss die Bundesregierung Worten Taten folgen lassen und die entsprechende Verordnung zügig erlassen. Denn diese setzt ein wichtiges Signal für den Ausbau der Photovoltaik, für die Umsetzung der Energiewende und für die Erreichung der Klimaschutzziele. Außerdem verbessert sie die Voraussetzung, dass beteiligte Haushalte durch selbst erzeugten Strom versorgt werden können“, sagte die Umweltministerin. In einem gemeinsamen Brief haben die Umwelt-, Klimaschutz- und Energieministerinnen und -minister der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Berlin, Schleswig-Holstein, Bremen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Nordrhein-Westfalen Bundesenergieminister Gabriel aufgefordert, die Verbesserungen für Mieterstrommodelle zeitnah umzusetzen. Mit den Mieterstrommodellen erhalte der Ausbau der Photovoltaik neue Impulse, so Höfken. „Dadurch sichern wir die Teilhabe der Bevölkerung und eine breitere Akzeptanz der Energiewende.“

Zum Hintergrund:
Durch die Verordnung soll künftig ermöglicht werden, dass Betreiber von PV-Anlagen eine verringerte EEG-Umlage für den Strom aus ihrer Anlage bezahlen müssen. Voraussetzung dabei ist, dass die Solaranlage auf, an oder in einem Wohngebäude installiert ist und der Strom zur Nutzung innerhalb dieses Gebäudes an einen Dritten geliefert wird. Dabei kann nach verschiedenen Anlagengrößen oder Nutzergruppen unterschieden werden. Das Mieterstrompotenzial wird derzeit auf etwa drei bis vier Terawattstunden geschätzt.

Klimakonferenz Marrakesch:
Ministerin Höfken nimmt seit Montag als Mitglied der deutschen Delegation am Klimagipfel in Marrakesch teil. Dort sollen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele beschlossen werden. Aktuelle Informationen zur Klimakonferenz in Marrakesch sind abrufbar unter: <link https: mueef.rlp.de de startseite>mueef.rlp.de/de/startseite/ oder bei Twitter unter: @ulrikehoefken.

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