„Die Kernzone „Großer Soon“ wurde zunächst aufgrund von landesplanerischen Überlegungen zu Gunsten der Rohstoffgewinnung ohne den Bereich der „Gemündener Höhe“ ausgewiesen, auch wenn für diesen Bereich bereits ein besonderes Schutzbedürfnis im Sinne der Funktionsbestimmung für die „Erholung in der Stille“ gesehen wurde. Zwischenzeitlich haben sich die landesplanerischen Ziele soweit konkretisiert, dass kein Zielkonflikt mehr besteht“, sagt Ulrike Höfken und begrüßt die Erweiterung der Kernzone um etwa 280 ha.
Auch für den Erweiterungsbereich werde laut Höfken der Grundsatz für die „Erholung in der Stille“ verfolgt, hier solle bewusst naturnahe, technikfreie Freizeitnutzung des Einzelnen oder kleiner Gruppen, vor allem in Form von Wandern, möglich sein. „Es gibt kaum noch Gebiete in unserer schnelllebigen Welt, in denen es wirklich still ist“, bedauert Höfken. Dabei umfasse „Stille“ sowohl die Form der umweltverträglichen, ruhigen und beeinträchtigungsfreien Nutzung des Raums selbst als auch die hierzu komplementäre Naturnähe und den hierauf aufbauenden Erlebniswert. „Der Erweiterungsbereich weist den bestehenden Kernzonen entsprechend vergleichbare Voraussetzungen und natürliche Ausstattung auf und begründet die Einbeziehung im Sinne der daraus abzuleitenden Schutzwürdigkeit und des Schutzbedürfnisses der Funktionsbestimmung“, hält Höfken abschließend fest.
Hintergrund Naturparks Soonwald-Nahe
Mit der Landesverordnung vom 28. Januar 2005 wurde der Naturpark Soonwald-Nahe als siebter Naturpark des Landes ausgewiesen. Mit Änderung der Landesverordnung am 16. Mai 2014 wurde die Naturparkfläche im Bereich Rheinböllen erweitert sowie zwei Kernzonen „Großer Soon“ und „Lützelsoon“ ausgewiesen. Die Kernzone „Großer Soon“ im Bereich „Gemündener Höhe“ ist nun, wie ursprünglich angedacht, bis zur L229 für die „Erholung in der Stille“ mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 26 vom 01.07.2020 ausgewiesen worden. Träger des Naturparks ist der Verein „Trägerverein Naturpark Soonwald-Nahe e.V.“.
Schutzzweck für den gesamten Naturpark Soonwald-Nahe:
1. seine landschaftliche Eigenart und Schönheit mit ausgedehnten Waldgebieten, Bergen, Wiesen- und Bachtälern, artenreichen Biotopen zu bewahren und zu bereichern,
2. die Leistungsfähigkeit seines Naturhaushalts einschließlich des pflanzlichen und tierischen Artenreichtums als wesentlicher Voraussetzung hierfür zu sichern oder wiederherzustellen,
3. ihn für die naturschonende Erholung größerer Bevölkerungsteile und einen landschaftsgerechten Fremdenverkehr zu entwickeln,
zur nachhaltigen Regionalentwicklung beizutragen,
4. bei der Einführung dauerhaft umweltgerechter Landnutzungen mitzuwirken.
Längerfristiges Ziel ist ein landschaftsgerecht entwickeltes und dauerhaft gesichertes Gebiet, das herausragenden ökologischen Wert besitzt und in dem in vorbildhafter und ausgewogener Weise Naturschutz, nachhaltige Nutzung, Erholung und Gesundheitsförderung praktiziert werden. Das Land unterstützt den Träger des Naturparks bei seiner Aufgabenerfüllung institutionell und projektbezogen. Der Trägerverein setzt die Maßnahmen der verschiedenen Handlungsfelder im Rahmen des aufgestellten und vom Umweltministerium gebilligten Handlungsprogramms 2019 bis 2028 um.