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Höfken: EuGH-Urteil verpflichtet Bund und Land zum Schutz vor gentechnischer Verunreinigung

Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Honig.

Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Honig. „Damit ist sichergestellt, dass keine Spuren von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Konstrukten im Honig erlaubt sind. Dank des Engagements der Imker steht nun fest, dass die Mitgliedsstaaten die Pflicht haben, den Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen durchzusetzen“, sagte Höfken.

„Im Gentechnikgesetz muss Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner dafür sorgen, dass die Imker künftig einen zuverlässigen Schutzanspruch vor Verunreinigungen erhalten“, so Ministerin Höfken weiter. Sie kündigte an, sich dafür einzusetzen, dass Rheinland-Pfalz gentechnikfrei bleibt.

„Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für die Imker, denn ab jetzt können sie auf Schadensersatz klagen und müssen keine gentechnischen Verschmutzungen ihrer Produkte mehr dulden. Davon profitieren auch die Verbraucher, die auf saubere Lebensmittel Wert legen“, betonte Höfken.

Die Ministerin kritisiert in diesem Zusammenhang auch die kürzlich getroffene Entscheidung der EU-Kommission zur Aufhebung der Nulltoleranz von gentechnisch nicht zugelassenen Konstrukten in Futtermitteln. „Wir sind der Auffassung, dass die EU-Kommission nach dem Urteil des EuGH zum Honig auch die eingeführten Grenzwerte bei den Futtermitteln fallen lassen muss. Auch hier muss im Sinne des heutigen Urteils die Nulltoleranz gelten.“

Höfken wird sich für verstärkte Kontrollen von Importhonig auf gentechnisch veränderte Pollen einsetzen, insbesondere aus Ländern, in denen viel Gentechnik eingesetzt wird. In Deutschland ist derzeit der kommerzielle Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON 810 verboten. Nur wenige Freisetzungen für Forschungszwecke sind erlaubt. Deshalb besteht für deutschen Honig eine geringe Gefahr der Verschmutzung.

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