Rheinland-Pfalz wird sich auf der Agrarministerkonferenz (AMK) kommende Woche in Würzburg für eine weitere Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bei Nutztieren einsetzen. „Der im Vermittlungsausschuss des Bundesrats erreichte Kompromiss zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes ist ein erster wichtiger Schritt zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung. Jetzt muss die Bundesregierung aber weitere Maßnahmen in Angriff nehmen, um den Erhalt wirksamer Antibiotika für die Humanmedizin zu sichern und dem Antibiotika-Missbrauch in der Tierhaltung einen Riegel vorzuschieben“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretär Thomas Griese heute bei einer Veranstaltung des Umweltministeriums in Mainz im Rahmen der Dialogreihe „Mittwochs im MULEWF“.
Der rheinland-pfälzische AMK-Antrag ziele darauf ab, dass so genannte Reserveantibiotika der Humanmedizin künftig nicht mehr in der Tierhaltung eingesetzt werden dürfen.
„In Deutschland werden an Nutztiere fünf Mal mehr Antibiotika als an Menschen verabreicht“, betonte Griese. Die jährliche Abgabemenge der Medikamente in der Tierhaltung betrage rund 1700 Tonnen. Der nicht sachgemäße Einsatz der Arzneimittel führe dazu, dass Krankheitserreger zunehmend Resistenzen gegen Antibiotika entwickeln. „Insbesondere Patienten mit geschwächter Immunabwehr und Klein-kinder sind dadurch gefährdet“, so Griese. Mit dem Vorstoß auf der AMK wolle Rheinland-Pfalz erreichen, dass bestimmte Antibiotika nicht mehr in der Tiermedizin eingesetzt werden dürfen, sondern ausschließlich für Notfälle in der Humanmedizin zur Verfügung stehen.
Am 5. Juli hatte der Bundesrat einer Änderung des Arzneimittelgesetzes zugestimmt. „Zuvor haben wir im Vermittlungsausschuss des Bundesrats erfolgreich um mehr Transparenz beim Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung gerungen“, sagte der Staatssekretär. Die geplante zentrale Erfassung des Antibiotikaeinsatz ermögliche künftig, Mastbetriebe mit überdurchschnittlichem Gebrauch der Arzneimittel zu ermitteln. Griese: „Damit wird auch sichtbar, wo in der Tierhaltung bereits Reserveantibiotika aus der Humanmedizin eingesetzt werden.“ Auf dieser Grundlage müsse der Bund als nächsten Schritt sicherstellen, dass diese Notfallmedizin nicht mehr in der Tierhaltung eingesetzt werde.
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Antibiotika in der Tierhaltung