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Erwin Manz: „Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz hinsichtlich der Haltungsform bei Schweinen“

Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in Rheinland-Pfalz – Mitteilungspflicht für schweinehaltende Betriebe
Schweine

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) ist zum 24. August 2023 in Kraft getreten. Es regelt die verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere auf Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Damit soll Endverbrauchern und Endverbraucherinnen eine bewusstere Kaufentscheidung ermöglicht werden.

„Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform der Tiere. Verbraucher und Verbraucherinnen können so auf den ersten Blick erkennen, wie ein Tier gehalten wurde und sich bewusst für eine der fünf Haltungsformen entscheiden“, so Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz. 

Das TierHaltKennzG gilt zunächst für frisches Fleisch von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen. Dabei wird zwischen fünf Haltungsformen unterschieden: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Andere Tierarten sowie weitere Bereiche in der Verwendungskette, wie Gastronomie und verarbeitete Produkte, sollen folgen. 

Bis zum 1. August 2024 müssen alle Betriebe, die Mastschweine halten, den zuständigen Behörden die Haltung ihrer Tiere mitteilen. Das ist in Rheinland-Pfalz ab dem 1. Juni 2024 möglich. Auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) kann ein entsprechender Vordruck mit Ausfüllhinweisen unter https://add.rlp.de/themen/landwirtschaft-und-weinbau/tierkennzeichnung-1  heruntergeladen werden. Für die spätere Kennzeichnung der tierischen Lebensmittel werden Kennnummern an die Betriebe vergeben, basierend auf den Mitteilungen der jeweiligen Haltungsform.

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