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Erwin Manz: „Das Jagdgesetz soll einer gesunden Wild- und Waldentwicklung dienen“

Staatssekretär bei Tagung des Ökologischen Jagdverbandes Rheinland-Pfalz – Jagdwesen soll an gesellschaftliche und umweltpolitische Herausforderungen angepasst werden
Jägerinnen mit Jagdhund
Jägerinnen mit Jagdhund

„Zahlreiche viel zu trockene Jahre haben das Ökosystem Wald stark geschädigt. Der Klimawandel und die damit einhergehende Erderhitzung machen sich bemerkbar. Daher ist es unsere Herausforderung, im waldreichen Rheinland-Pfalz den Wald klimaresilient zu entwickeln. Dabei geht es nicht auch zuletzt um den aktiven Schutz und die Erhaltung des Lebensraums für unsere heimischen Wildarten. Hier leisten die Jägerinnen und Jäger wertvolle Unterstützung, in dem sie maßgeblich zur Wildregulierung beitragen und Verbissschäden an nachwachsenden jungen Bäumen verhindern. Die Novellierung des Landesjagdgesetzes trägt genau diesem Gedanken Rechnung. Der Ökologische Jagdverband hat in der Begleitung des Gesetzesvorhabens wie viele andere Beteiligte bisher eine konstruktive Rolle gespielt“, erklärte Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz bei einer Tagung des Ökologischen Jagdverbandes Rheinland-Pfalz (ÖJV) im Soonwald. 

Der Gesetzesentwurf, der sich seit dem 4. Juli in der Verbändeanhörung befindet, soll Handlungsoptionen eröffnen, um den Wald der Zukunft durch ein zeitgemäßes Jagdmanagement zu unterstützen. Der Jägerschaft soll eine flexiblere Bejagung wildschadenverursachender Wildarten ermöglicht werden, gleichzeitig soll sie durch die Vereinfachung der Abschussregelung von bürokratischen Vorgängen entlastet werden. Ein auf den Wald abgestimmtes Jagdmanagement, das neben dem waldbaulichen Wissen auch eine Vielzahl weiterer Kenntnisse erfordert (etwa Kenntnisse aus der Wildbiologie), ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Hier ist der Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis von entscheidender Bedeutung. Dies soll zukünftig durch das digitale Jagd- und Wildtierportal ermöglicht werden.

Die Bewirtschaftung des Rotwildes soll weiterhin in der Verantwortung der Jägerschaft liegen, jedoch sollen jetzt auch die Grundeigentümerinnen und -eigentümer vermehrt mit in diese Verantwortung einbezogen werden. Der Entwurf sieht nun erstmalig vor, dass die Waldbesitzenden trotz Verpachtung ihrer Flächen weiterhin in der Verantwortung bleiben, die Jagdpächterinnen und Jagdpächter bei ihren Aufgaben im Revier zu unterstützen. Auch dies dient der Verantwortungsgemeinschaft der Partner im Jagdrecht vor Ort. 

Zudem soll der Muttertierschutz erweitert werden. Das Gesetz stellt klar, dass Muttertiere auch nach Ende der Stillzeit geschützt sind, wenn ihr Nachwuchs auf die Führung des Alttieres angewiesen ist.

„Ich bin der Überzeugung, dass der Gesetzesentwurf eine gute Ausgangslage für eine Fortentwicklung der landesjagdrechtlichen Vorschriften darstellt und unter Berücksichtigung der noch anstehenden Anpassungen, das Jagdwesen an die gegenwärtigen gesellschaftlichen und umweltpolitischen Herausforderungen anpasst“, führte Staatssekretär Manz aus. 
 

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