Als Bruch der Zusagen der Bundesregierung zur Verbesserung des Tierschutzes haben der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck und Umweltministerin Ulrike Höfken die Absicht der Regierungsparteien im Bundestag bezeichnet, das geplante Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden zu kippen. Kein Verständnis haben Beck und Höfken dafür, dass der tierquälerische Schenkelbrand als „Kulturgut“ bezeichnet wird: „CDU und FDP zeigen hier erneut, dass der Tierschutz grundsätzlich den Lobbyinteressen untergeordnet wird. Die Verbrennungen dritten Grades, die den Tieren mit dieser Kennzeichnung zugefügt werden, sind bereits heute als Verletzung der geltenden Gesetze zu bewerten.“ Bei der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes stehe die Glaubwürdigkeit der Regierungsparteien beim Tierschutz auf dem Prüfstand.
Ministerin Höfken betonte, dass die rechtlich vorgeschriebene elektronische Kennzeichnung eine sichere Identifizierung der Pferde ermögliche: „Der Schenkelbrand ist überflüssig und damit nicht zulässig, zumal den Tieren dabei ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden.“ Beck und Höfken fordern die Mitglieder des Bundestages eindringlich auf, sich für den Tierschutz und gegen Partikularinteressen zu entscheiden.
Rheinland-Pfalz hatte bei der bevor stehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes die Initiative zum Verbot des Schenkelbrands bei Pferden ergriffen. Der Bundesrat und Bundesministerin Aigner hatten den Vorschlag aufgegriffen.
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