In der heutigen Abstimmung des Bundesrates hat die Verordnung der Bundesregierung, welche diese Frist beinhaltete, auf Intervention von Rheinland-Pfalz keine Zustimmung gefunden. „Eine derart lange Übergangsfrist wäre absurd gewesen, zumal so ein Käfig bereits nach acht Jahren abgeschrieben ist. Mit dieser starren, tierschutz-feindlichen Haltung hat sich die Bundesregierung eine Niederlage in der Länderkammer eingehandelt“, betonte Kurt Beck. Es ist jetzt Zeit für weitere Verhandlungen. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sollte diese zügig mit den Ländern aufnehmen.
Zum Hintergrund: Nach einer Klage des Landes Rheinland-Pfalz hatte das Bundes-verfassungsgericht die Regelungen zur Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen für nichtig erklärt und die Bundesregierung aufgefordert, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entsprechend zu überarbeiten. Der Verordnungsentwurf, den Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vorgelegt hatte und den der Bundesrat am heutigen Freitag mehrheitlich abgelehnt hat, sah einen so genannten Bestandsschutz für Kleingruppenkäfige bis 2035 vor. Rheinland-Pfalz hatte Übergangsfristen von 2017 bis 2020 gefordert.
Beck, Höfken und Conrad kündigten an, dass sich Rheinland-Pfalz weiter für ein schnelles Verbot der Käfighaltung und für eine bessere Verbraucherkommunikation einsetzen werde: „Dass Käfigeier inzwischen aus den Supermarkt-Regalen verschwunden sind, ist ein großer Erfolg der Kennzeichnung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen keine Produkte, die tierquälerisch hergestellt werden.“ Die Landesregierung arbeite aktuell an einem Vorschlag zur Kennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln, die Eier enthalten, wie Gebäck oder Nudeln.
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Legehennen