Genehmigungsverfahren für Stilllegung und Abbau

Stilllegung und Abbau eines Kernkraftwerkes bedürfen der Genehmigung nach dem Atomgesetz (AtG).

Die Betreiberin des still gelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich, bisher die RWE Power AG und ab 1. Januar 2018 die RWE Nuclear GmbH, führt den gesamten Abbau des Kernkraftwerkes in mehreren genehmigungsrechtlich voneinander unabhängigen Schritten durch.

Folgende Genehmigungen wurden bereits für die Stilllegung und den Abbau des ehemaligen Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich erteilt:

  • Genehmigung für die Stilllegung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich und die Abbauphase 1a vom 16. Juli 2004 (Genehmigung 1a)
  • Genehmigung vom 23. Februar 2006 zur Änderung und Ergänzung der Genehmigung vom 16. Juli 2004 (Genehmigung 1aÄ)
  • Genehmigung für die Vorgehensweise zur Entlassung und das Verfahren für die Freigabe zur Verkleinerung des Anlagengeländes im Rahmen des Abbaus des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich vom 9. Juni 2009 (Genehmigung Ost 3a)
  • Genehmigung für die Abbauphase 2a im Rahmen des Abbaus des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich (umfasst im Wesentlichen den Abbau der Hauptkühlmittelpumpen und der Rohrleitungen des Primärkreislaufs) vom 31. Mai 2013 (Genehmigung 2a)
  • Genehmigung für eine Verfahrensweise zur Entlassung und Freigabe von Gelände im Rahmen des Abbaus des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich (Genehmigung 3c) vom 31. Januar 2014
  • Genehmigung für die Vorgehensweise zur Entlassung und das Verfahren für die Freigabe zur Verkleinerung des Anlagengeländes im Rahmen des Abbaus des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich (Genehmigung West 3b) vom 16. September 2014
  • Genehmigung für die Abbauphase 2b im Rahmen des Abbaus des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich (Genehmigung 2b) vom 08. Oktober 2015
  • Genehmigung zum Wechsel der Inhaberschaft bezüglich der Genehmigungen zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich (Änderungsgenehmigung) vom 8. November 2017

Die Genehmigungen Ost 3a und West 3b wurden durch die Entlassung der östlichen und westlichen Teile des Anlagengeländes aus der Atomaufsicht vollzogen. Nach Abschluss der mit den vorgenannten atomrechtlichen Genehmigungen gestatteten Abbauphasen 1a, 2a, 2b sowie 3c steht zur abschließenden Entlassung des Anlagenstandorts aus dem Atomgesetz ggf. noch ein Genehmigungsschritt 3d aus.

Details und Hintergrundinformationen zum gesamten Ablauf des Stilllegungs- und Genehmigungsverfahrens sind untenstehend zu finden.

Ebenso sind dort bei den entsprechenden Abbauphasen die wichtigsten Unterlagen sowie die bisher erteilten Genehmigungen (Genehmigung 1a einschließlich deren Ergänzung 1aÄ; Genehmigung Ost 3a; Genehmigungen 2a und 3c; Genehmigung West 3b sowie Genehmigung 2b) eingestellt. Informationen zu dem aufgrund von Umstrukturierungen im RWE Konzern erforderlichen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zum "Wechsel der Inhaberschaft" sind unten in der gleichnamigen Rubrik zu finden.

Im Genehmigungsverfahren für die Stilllegung und den ersten Abbauschritt des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Dazu wurde vom 16. bis 20. Juni 2003 in der Mehrzweckhalle Urmitz-Bahnhof ein Erörterungstermin durchgeführt und die fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben erörtert. Damit wurde den Personen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen näher zu erläutern und einen fachlichen Meinungsaustausch mit der Genehmigungsbehörde und der Antragstellerin zu führen. Die erhobenen Einwendungen und mündlichen Erläuterungen während des Erörterungstermins wurden in der "Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes für die Stilllegung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich und die Abbauphase 1a vom 16. Juli 2004" (Genehmigung 1a) sachgemäß berücksichtigt.

Untenstehend finden Sie alle öffentlich ausgelegten Antragsunterlagen sowie den Genehmigungsbescheid für die Abbauphase 1a.

Zur Genehmigung 1a hatte die RWE Power AG mit Schreiben vom 25. Mai und 20. Oktober 2005 eine Änderung und Ergänzung beantragt. Diesem Anliegen wurde mit der "Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zur Änderung und Ergänzung der Genehmigung vom 16. Juli 2004 für die Stilllegung und die Abbauphase 1a des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich vom 23. Februar 2006" stattgegeben (Genehmigung 1aÄ).

Nähere Informationen zum Ablauf und den Inhalten der Genehmigungen 1a und 1aÄ finden Sie in der zum Download angebotenen Datei "Kurzfassung Stilllegungs-/ Genehmigungsverfahren KKW Mülheim-Kärlich".

Kurzfassung Stilllegungs- / Genehmigungsverfahren 08.11.2017 KKW Mülheim-Kärlich

KMK Genehmigungsantrag vom 18.12.2002

KMK Anlage 1 zu Antrag 18.12.2002 

KMK Anlage 2 zu Antrag 18.12.2002

KMK Genehmigungsantrag 1a 24.11.2003

KMK Sicherheitsbericht

KMK Kurzbeschreibung

KMK Reststoffbeschreibung

KMK Umweltverträglichkeitsuntersuchung

KMK Genehmigung Abbauphase 1a vom 16.07.2004

KMK Änderungs- / Ergänzungsgenehmigung 1a vom 23.02.2006 

Am 23. Juni 2010 in der modifizierten Fassung vom 11. Januar 2012 hat die RWE Power AG die atomrechtliche Genehmigung für die Abbauphase 2a beantragt. In dieser Abbauphase 2a sollen im Wesentlichen die Hauptkühlmittelpumpen und die Hauptkühlmittelleitungen im Primärkreislauf des ehemaligen Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich abgebaut werden.

Den Text der öffentlichen Bekanntmachung zu diesem Vorhaben "Abbauphase 2a" und die zugehörige behördliche Feststellung zur Umweltverträglichkeitsprüfung finden Sie in der untenstehend.

Mit Genehmigungsbescheid vom 31. Mai 2013 wurde die Abbauphase 2a gestattet (siehe Downloadbox).Zur Abbauphase 2a und dem gesamten Rückbauprozess hat die Genehmigungsbehörde am 22. September 2012 eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Nähere Informationen und Unterlagen zu dieser Veranstaltung finden Sie unter "Anlage Mülheim-Kärlich"

Mit Schreiben vom 12. August 2013 hat die RWE Power AG die Abbauphase 2b beantragt. Die Abbauphase 2b umfasst den Abbau der beiden Dampferzeuger, des Reaktordruckbehälters mit Kerneinbauten und der aktivierten Bereiche des biologischen Schildes .Als Teil des Genehmigungsverfahrens für die Abbauphase 2b des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich wurde eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Den Text der öffentlichen Bekanntmachung zum Vorhaben "Abbauphase 2b" einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung und die zugehörige behördliche Feststellung zur Umweltverträglichkeitsprüfung finden Sie in der Download-Box. Nach der öffentlichen Auslegung der Unterlagen vom 18. Februar 2014 bis einschließlich 17. April 2014 fand vom 16. Juni 2014 bis 17. Juni 2014 ein Erörterungstermin im Vereinshaus Mülheim-Kärlich statt. In dem Erörterungstermin wurden alle erhobenen Einwendungen, soweit sie für die Prüfungen der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein können, umfassend erörtert. Der Zweck des Erörterungstermins wurde erreicht. Mit Genehmigungsbescheid vom 8. Oktober 2015 wurde die Abbauphase 2b gestattet. Unten finden Sie neben der öffentlichen Bekanntmachung zur Abbauphase 2b alle öffentlich ausgelegten Antragsunterlagen sowie den Genehmigungsbescheid für die Abbauphase 2b.

Nähere Informationen zum Ablauf und den Inhalten der Genehmigungen 2a und 2b finden Sie in der zum Download angebotenen Datei "Kurzfassung Stilllegungs-/ Genehmigungsverfahren 24.10.2016 KKW Mülheim-Kärlich".

Kurzfassung Stilllegungs- / Genehmigungsverfahren 08.11.2017 KKW Mülheim-Kärlich

Feststellung zur UVP Abbauphase 2a vom 05.05.2011

Genehmigung Abbauphase 2a vom 31.05.2013

Genehmigungsantrag Abbauphase 2b vom 12.08.2013

Öffentliche Bekanntmachung Abbauphase 2b vom 10.01.2014 im Staatsanzeiger

Sicherheitsbericht vom 20.12.2013

Kurzbeschreibung vom 20.12.2013

Reststoffbeschreibung 2b vom 28.10.2013

Umweltverträglichkeitsuntersuchung Dezember 2013

Genehmigung Abbauphase 2b vom 08.10.2015

In der Abbauphase 3 ist die Entlassung und Freigabe von Gebäuden und Bodenflächen aus der atomrechtlichen Aufsicht und die Einstellung des Restbetriebs sowie die Entlassung des gesamten Standorts aus der atomrechtlichen Aufsicht vorgesehen.

Nähere Informationen zum Ablauf und den Inhalten der zu dieser Abbauphase bereits erteilten Genehmigungen "Ost 3a", "3c" und "West 3b" finden Sie in der zum Download angebotenen Datei "Kurzfassung Stilllegungs-/ Genehmigungsverfahren KKW Mülheim-Kärlich".

Kurzfassung Stilllegungs- / Genehmigungsverfahren 08.11.2017 KKW Mülheim-Kärlich

Genehmigung West 3b vom 16.09.2014

Bekanntmachung Genehmigung West 3b am 20.10.2014 im Staatsanzeiger

Feststellung zur UVP Anlagegelände West vom 03.08.2010

Genehmigung Abbauphase 3c vom 31.01.14

Bekanntmachung Genehmigung 3c vom 17.03.2014 im Staatsanzeiger

Feststellung zur UVP Abbauphase 3c vom 29.07.2013

Genehmigung Ost 3a vom 09.06.2009

Gegenstand der Änderungsgenehmigung ist der Wechsel der Inhaberschaft von der RWE Power AG zur RWE Nuclear GmbH aufgrund von Umstrukturierungen im RWE Konzern.

 Nähere Informationen zum Inhalt dieser Genehmigung finden Sie in der zum Download angebotenen Datei "Kurzfassung Stilllegungs-/ Genehmigungsverfahren KKW Mülheim-Kärlich".

Kurzfassung Stilllegungs- / Genehmigungsverfahren 08.11.2017 KKW Mülheim-Kärlich

Genehmigungsantrag vom 31.07.2017

Änderungsgenehmigung zum Wechsel der Inhaberschaft vom 08.11.2017