Finanzielle Förderung für die Kita

Die Träger der am Coaching-Prozess teilnehmenden Kitas können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine einmalige finanzielle Zuwendung von bis zu 5.000 Euro pro Einrichtung beantragen. Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. 

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die: 

  • das Verpflegungsangebot und/oder die Essatmosphäre verbessern.
  • Ernährungsbildung im Kita-Alltag dauerhaft etablieren.
  • einen nachhaltigen Dialog der Ernährungspartnerschaft fördern. 

Nicht gefördert werden:

  • Anschaffungen, die auftragsgemäß durch den Träger zu finanzieren sind.
  • Maßnahmen im Handlungsfeld Bewegung und Entspannung.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz ist für die Abwicklung des finanziellen Zuschusses zuständig. 

Informationen

Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 45 - Förderung ländlicher Räume
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Telefon 0651 / 9494-516