| Statement

Staatssekretär Thomas Griese zum Beförderungsverfahren

„Die veröffentlichten Vorwürfe sind seit Wochen bekannt. Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass das komprimierte Verfahren bei allen Beförderungen im Umweltministerium ohne Konkurrenzsituation zum Einsatz kam.
Umweltministerium
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 Bei fehlender Konkurrenz wurde es standardmäßig gewählt und kam damit in einer Vielzahl von Fällen zur Anwendung. Es wurde von Fachabteilungen, Personalabteilung sowie Personalrat im Einvernehmen getragen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Beförderungsverfahren kritisiert und als rechtswidrig erachtet. Wir haben ein falsches Verfahren angewendet und uns so angreifbar gemacht. Das hat das OVG zu Recht bemängelt. Für diesen Fehler habe ich mich bereits entschuldigt und tue es erneut.
Als Amtschef habe ich auf den Beschluss noch vor der öffentlichen Berichterstattung mit mehreren Maßnahmen reagiert: Bei allen künftigen Beförderungsverfahren müssen interne Ausschreibungen für Beförderungsmöglichkeiten sowie formalisierte Beurteilungen nach der jeweils gültigen Dienstvereinbarung erfolgen.
Was ich im Hinblick auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hier täglich engagiert ihren hochkomplexen Aufgaben nachgehen, klarstellen möchte: Auch im komprimierten Verfahren haben die Abteilungsleitungen eine Einschätzung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Kandidatinnen und Kandidaten vorgenommen. Diese hat die Zentralabteilung noch einmal geprüft – insbesondere unter dem Aspekt der Anwendung gleicher Maßstäbe. Außerdem war und ist für Beförderungen die Zustimmung des Personalrats als Mitarbeitervertretung zwingend einzuholen und wurde jeweils auch gegeben.“

Hintergrund
Das Oberverwaltungsgericht hatte in einer Entscheidung von Ende August das Beförderungsverfahren im Jahr 2020 des Umweltministeriums als rechtswidrig bezeichnet. Die Richter gaben der Beschwerde einer Beamtin statt, die nicht befördert worden war. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz bemängelt in seinem Beschluss die Nichtberücksichtigung einer Beamtin für eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 14, woraufhin Beförderungen in diese Besoldungsgruppe nicht vorgenommen wurden. Konkret ging es im Vorfall darum, dass die nicht-beförderte Klägerin Standzeiten für eine Beförderung nach einer Fortbildungsqualifikation nicht erfüllt hat. Nach Beschluss des OVG hat Staatssekretär Thomas Griese unverzüglich reagiert und die Änderung des Verfahrens beauftragt. Künftig gilt:

  • Beförderungsstellen werden intern ausgeschrieben,
  • für alle Bewerber werden formalisierte Beurteilungen erstellt.

Mit den für das Beförderungsverfahren 2021 erforderlichen Änderungen der Prozesse hat die Personalabteilung bereits begonnen. Zudem wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums über eine Hausmitteilung über das künftige Beförderungsverfahren informiert.

Rede von Umweltministerin Ulrike Höfken in der 113. Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags am 11. November 2020

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