| Bilanz 2020

Spiegel: „Trotz Corona-Pandemie konnten gesundheitlicher Verbraucherschutz und Tiergesundheit auf gutem Niveau gehalten werden“

Ministerin Anne Spiegel und LUA-Präsident Dr. Stefan Bent stellen die Bilanz der Lebensmittelüberwachung und der Tiergesundheit für 2020 vor.
Umweltministerin Anne Spiegel und LUA-Präsident Dr. Stefan Bent während der Pressekonferenz zur Bilanz der Lebensmittelüberwachung.
Umweltministerin Anne Spiegel und LUA-Präsident Dr. Stefan Bent während der Pressekonferenz zur Bilanz der Lebensmittelüberwachung.

„2020 war kein Jahr wie jedes andere. Die Corona-Pandemie hat auch für die Arbeit der Lebensmittelüberwachung und der Tiergesundheitsüberwachung in Rheinland-Pfalz Einschränkungen und Belastungen gebracht. Diese Herausforderungen wurden mit großem Engagement aller Beteiligten gemeistert und wir konnten den gesundheitlichen Verbraucherschutz, die Tiergesundheit und den Tierschutz im Land auf einem guten Niveau halten“, sagte Umweltministerin Anne Spiegel. „Die Lebensmittelsicherheit ist ein hohes Gut. Dafür setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesuntersuchungsamts und der Kommunen tagtäglich ein. Für dieses Engagement möchte ich danke sagen.“

„Stolz bin ich auf unsere Tierseuchendiagnostik: Die Kolleginnen und Kollegen behielten nicht nur gefährliche Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit oder die Afrikanische Schweinepest im Blick, sondern leisteten auch noch einen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie, indem sie den öffentlichen Gesundheitsdienst unterstützten und Proben von Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern auf das Coronavirus untersuchten“, stellte LUA-Präsident Dr. Stefan Bent fest.

Lebensmittelüberwachung: Probenzahl geht vorübergehend zurück

Die Lebensmittelüberwachung in Rheinland-Pfalz ist eine zentrale Aufgabe des LUA und der Kommunen. Die Kommunen entnehmen bei ihren risikoorientiert durchgeführten Kontrollen in Geschäften und in der Gastronomie unter anderem auch Proben, die anschließend in den Laboren des LUA analysiert werden.

Mit der ersten Welle der Corona-Pandemie durften nur noch systemrelevante Einzelhandelsgeschäfte geöffnet bleiben, so dass die reguläre Entnahme von Lebensmittelproben in den Geschäften vorübergehend reduziert wurde. Mit diesen zeitlich begrenzten Einschränkungen hat das LUA auch den Personalverschiebungen in einigen Kreis- und Stadtverwaltungen Rechnung getragen: Um die Kolleginnen und Kollegen in den Gesundheitsämtern zu unterstützen, wechselten einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der amtlichen Überwachung vorübergehend in die Teams, die nach den Kontaktpersonen von Infizierten suchten.

Erwartungsgemäß kamen daher weniger Proben im LUA zur Untersuchung an. Besonders im zweiten Quartal 2020 sank das Probenaufkommen gegenüber dem Vorjahr. „Wir haben auf die Situation reagiert und unsere Probenabrufe bei den Kreis- und Stadtverwaltungen modifiziert. Weil die Probenahme in Supermärkten durch die strengen Hygieneregeln für die Kontrolleure schwierig gewesen wäre und viele Gastronomiebetriebe geschlossen hatten, haben wir den Fokus noch stärker als sonst auf Hersteller, den Großhandel oder Importeure gelegt“, so LUA-Präsident Bent.

Im Jahr 2020 hat das LUA insgesamt 16.344 Proben untersucht. 2019 waren es 19.688 – das entspricht einem pandemiebedingten Rückgang der Probenzahl um 17 Prozent. Die Beanstandungsquote war mit 11 Prozent unverändert auf dem Niveau des Vorjahres. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Beanstandungen, die auf potentiell gefährliche Produkteigenschaften wie z.B. Fremdkörper oder hygienische Mängel zurückzuführen sind, waren wie jedes Jahr äußerst selten. Die Sachverständigen des LUA bewerteten im vergangenen Jahr insgesamt lediglich 19 der über 16.000 Proben als gesundheitsschädlich.

Trotz Pandemie: Betriebskontrollen gehen weiter

Die Kontrolle von Lebensmittelproduzenten, Lebensmitteleinzelhandel oder Gastronomie vor Ort erfolgt regelmäßig durch die rund 130 Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure der rheinland-pfälzischen Kommunen. 2020 haben sie 29.248 Kontrollbesuche (2019: 36.220) in 15.792 rheinland-pfälzischen Betrieben (2019: 21.089) absolviert. Bei 2.431 Betrieben (2019: 3.112) wurden Verstöße wie etwa mangelnde Hygiene, bauliche Mängel oder Fehler bei der Kennzeichnung von Speisen festgestellt. Das entspricht einer Quote von 15,4 Prozent (2019: 14,8 Prozent). Die geringere Zahl der Betriebskontrollen ist überwiegend durch die pandemiebedingt eingeschränkte Kontrollmöglichkeit in der Gastronomie zu erklären.

Insgesamt stellten die Kontrolleurinnen und Kontrolleure im vergangenen Jahr bei ihren Betriebskontrollen 5.794 Verstöße fest. Davon waren 3.444 mit einem Bußgeld bewehrt, in 74 Fällen kam es zu Strafanzeigen bzw. in der Folge zu gerichtlichen Verfahren.

SARS-CoV-2: Proben von Menschen statt von Tieren

Insgesamt hat das LUA im Rahmen der staatlichen Tierseuchendiagnostik im vergangenen Jahr 280.131 Proben aus Rheinland-Pfalz untersucht. Die Probenzahl ist im Vergleich zu 2019 um mehr als 40.000 zurückgegangen. Ein Grund dafür waren vor allem die Untersuchungen von Humanproben auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2. Angesichts der Pandemie hatte die Landesregierung im April 2020 beschlossen, die eigenen Kapazitäten für Untersuchungen auf SARS-CoV-2 zu erhöhen.

Im Zeitraum von April bis Dezember 2020 wurden deshalb im Institut für Tierseuchendiagnostik insgesamt 23.376 Proben auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 beim Menschen untersucht. Mit Ablauf des Jahres 2020 wurden diese Untersuchungen eingestellt, und der Regelbetrieb wieder aufgenommen.

Blauzungenkrankheit bei Rindern bleibt ein Problem

Die Tierseuchensituation in Rheinland-Pfalz 2020 blieb vom Fortbestehen der Blauzungenkrankheit bei Rindern geprägt. Auf das Virus dieser Krankheit wurden insgesamt 14.174 Proben von Tieren aus 1.092 Beständen molekularbiologisch untersucht. Auch wenn die Blauzungenkrankheit dabei nur bei einem Tier aus einem Bestand im Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen wurde, musste das im Vorjahr eingerichtete Restriktionsgebiet in ganz Rheinland-Pfalz aufrechterhalten werden. Im Restriktionsgebiet gelten unter anderem Einschränkungen für den Handel. Ausnahmen sind unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind oder die Erregerfreiheit durch eine Untersuchung festgestellt wurde.

„Ich möchte an dieser Stelle nochmal ausdrücklich für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit werben und an alle Tierhalterinnen und Tierhalter appellieren, ihre Rinder, Schafe und Ziegen impfen zu lassen. Eine Impfung bietet Schutz vor der Erkrankung, ermöglicht den Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ohne weitere Auflagen und beugt vor allem einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche in freie Gebiete vor. Wir unterstützen die Tierhalterinnen und Tierhalter gemeinsam mit der Tierseuchenkasse auch weiterhin finanziell bei diesen Impfungen“, erklärte Spiegel. Als Hauptüberträger des Virus gelten kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen). Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.

Die vollständigen Berichte sind auf der Website des Landesuntersuchungsamts unter https://lua.rlp.de/de/service/publikationen-lua/ eingestellt.

Teilen

Zurück