| Verbraucherschutz/Luftreinhaltung

Spiegel/Höfken: Autokonzerne müssen kostenfreie Hardware-Nachrüstung von Diesel-PKW übernehmen

Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel und Umweltministerin Ulrike Höfken kritisieren die Weigerung der Autokonzerne, ältere Dieselfahrzeuge nachzurüsten. „Hier stehlen sich die Autohersteller auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher aus der Verantwortung“, erklärten die Ministerinnen.
Autoabgase
Autoabgase

Zugleich erneuerten sie ihre Forderung, dass Autokonzerne Kosten und Folgekosten für die technische Nachrüstung älterer Dieselautos vollständig übernehmen.

„Die Bürgerinnen und Bürger dürfen von den verantwortlichen Konzernen nicht im Regen stehen gelassen werden. Dass sie einen möglichen Wertverlust ihres Diesel-Autos akzeptieren sollen und die Autokonzerne noch zusätzlich kostenfreie Hardware-Nachrüstungen verweigern, ist nicht hinnehmbar“, führten Spiegel und Höfken an.
Zugleich fordert Ministerin Spiegel: „Bei Schadensereignissen wie dem Dieselskandal, die unzählige Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen, müssen Musterklagen endlich möglich werden. Diese könnten unter anderem Verbraucherschutzorganisationen erheben. Bisher muss in solchen Fällen jede Verbraucherin und jeder Verbraucher selbst um sein Recht kämpfen.“
Laut einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) sterben in Deutschland rund 6.000 Menschen pro Jahr vorzeitig an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die von Stickoxiden ausgelöst werden. „Diese alarmierende Zahl zeigt: Es ist fünf nach zwölf. Auch in Rheinland-Pfalz kam es laut dem UBA im vergangenen Jahr an Messstationen in den Städten Mainz und Ludwigshafen zu Überschreitungen der gesundheitsgefährdenden Stickstoffdioxid-Langzeitwerte. Wir müssen zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Umwelt daher in Zukunft schadstofffrei fahren und unsere Anstrengungen für Maßnahmen der emissionsarmen Mobilität noch zielgerichteter verfolgen“, erklärte Umweltministerin Höfken.

Der Hintergrund der aktuellen Diskussion: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte jüngst entschieden, dass Dieselfahrverbote in Städten grundsätzlich möglich sind.

Ausführliche Informationen, was das Diesel-Urteil für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, können über die Internetseite der rheinland-pfälzische Verbraucherzentrale abgerufen werden – unter: <link http: www.verbraucherzentrale-rlp.de>www.verbraucherzentrale-rlp.de 
 

 

#Themen

Luft

Teilen

Zurück