Wildschweinrücken, gefüllter Ente oder anderen Spezialitäten einige wenige, aber wichtige Grundregeln der Küchenhygiene zu beachten.
„Rohe Lebensmittel tierischen Ursprungs können immer mit Bakterien belastet sein – darunter können sich auch krankmachende Keime befinden“, erklärte Ernährungsministerien Ulrike Höfken. Bei der Zubereitung von rotem Fleisch, Geflügelfleisch oder Fisch müssten daher einige Grundregeln beachtet werden. Diese Lebensmittel – besonders auch Wildfleisch – müssten immer vollständig durchgegart verzehrt werden, so Höfken weiter. Die Kerntemperatur sollte demnach für mindestens zwei Minuten 70 Grad erreichen. Ein gutes Erkennungsmerkmal: Das Fleisch verfärbt sich durch die Hitze im Inneren von rot nach grau oder braun.
Neben dem erforderlichen gründlichen Händewaschen vor dem Kochen sollten bei der Zubereitung des Essens für Fleisch, Rohkost, Brot oder Käse getrennte Messer und Schneidbretter verwendet werden. Die Schneidebretter sollten heiß, zum Beispiel in der Spülmaschine, gereinigt werden können. So kann eine Übertragung der Keime vom Fleisch auf andere Lebensmittel wirksam verhindert werden. Rohe Eier sollten bei der Zubereitung von Speisen immer von anderen Lebensmitteln fern gehalten und in gut waschbaren Schüsseln verarbeitet werden.
„Gerade bei Kindern, Senioren, Schwangeren oder Personen mit einem beeinträchtigten Immunsystem ist die Beachtung der Hygieneregeln besonders wichtig“, erläuterte die Ministerin.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat auf seiner Internetseite Hygienetipps für den Privathaushalt erarbeitet. Diese sind abrufbar unter: <link http: www.bfr.bund.de cm verbrauchertipps_schutz_vor_lebensmittelinfektionen_im_privathaushalt.pdf>www.bfr.bund.de/cm/350/verbrauchertipps_schutz_vor_lebensmittelinfektionen_im_privathaushalt.pdf