| Lärmschutz

Ministerin Höfken fordert europaweit einheitliche Lärm-Grenzwerte im Sinne des Gesundheitsschutzes

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken hat heute in Brüssel ihre Vorstellungen zur Lärmschutzpolitik in Europa skizziert. Bei einer Diskussionsveranstaltung in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung plädierte sie für einen europäischen Lärmaktionsplan.

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken hat heute in Brüssel ihre Vorstellungen zur Lärmschutzpolitik in Europa skizziert. Bei einer Diskussionsveranstaltung in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung plädierte sie für einen europäischen Lärmaktionsplan: „Studien der EU-Kommission und der Weltgesundheitsorganisation belegen, dass Lärm sich negativ auf die Gesundheit der Menschen in Europa auswirkt. 

Handlungsbedarf besteht vor allem beim Schutz vor Verkehrslärm, was in Rheinland-Pfalz etwa beim Bahnlärm im Mittelrheintal oder beim Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet besonders deutlich wird“, sagte Höfken. Sie forderte, dass bei der aktuellen Fortschreibung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie verbindliche Grenzwerte festgelegt werden müssen. Erst damit würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Möglichkeiten moderner Lärmschutztechnik konsequent auszuschöpfen und den für Lärmschutzmaßnahmen vor Ort verantwortlichen Behörden die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen.
Neben der Fortschreibung der Umgebungslärmrichtlinie wird in Brüssel derzeit ein Vorschlag für Kfz-Lärmgrenzwerte und eine Betriebsbeschränkungsverordnung an Flughäfen erarbeitet. „Deswegen suchen wir das Gespräch mit den europäischen Institutionen“, erklärte Höfken. In Brüssel diskutierte sie am Mittwoch mit Jo Leinen, dem Vorsitzenden des Umweltausschusses im Europa-Parlament, Karl Falkenberg, dem Generaldirektor der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission und Anne Stauffer von der Health and Environment Alliance. Sie begrüßte den „längst überfälligen“ Plan der EU-Kommission, den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen zu senken, plädierte aber dafür, die Grenzwerte schneller und stärker abzusenken: „Straßenverkehr ist in Europa die schädlichste Lärmquelle. Nach einem Gutachten der DG Umwelt sind 27 Millionen Menschen in ihrer Nachtruhe durch Kraftfahrzeuge hoch gestört. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar.“

Erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht Höfken auch in dem gerade vorgelegten Vorschlag zur Betriebsbeschränkungsverordnung an Flughäfen. Am Beispiel des Frankfurter Flughafens machte sie deutlich, dass das Potenzial der Flächennutzungsplanung für den Lärmschutz ausgereizt sei. „Im Rhein-Main-Gebiet leiden 420.000 Menschen unter dem Fluglärm. Bisher kann dem auf lokaler Ebene durch Betriebsbeschränkungen wie z.B. dem von der Mediation empfohlenen Nachtflugverbot begegnet werden. Zukünftig soll die Einführung solcher Lärmschutzmaßnahmen reglementiert und sogar von der Europäischen Kommission ausgesetzt werden können. 

„Der Vorschlag der Kommission sieht eine Stärkung der EU-Kompetenzen genau an der falschen Stelle vor. Statt der Kommission die Kompetenz zur Verabschiedung europaweiter Lärmgrenzwerte für gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse zu geben, soll sie ausgerechnet ermächtigt werden, vor Ort beschlossene Betriebsverbote auszusetzen“, sagte die Ministerin. Damit würde der Lärmschutz auf den Kopf gestellt und die gleichzeitig diskutierte EU-Umgebungslärmrichtlinie konterkariert. „Die Landesregierung wird deshalb im Bundesrat darauf hinwirken, dass der Kommissionsvorschlag im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren nachgebessert wird. Die EU braucht mehr Kompetenzen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm, nicht, um legitime, vor Ort getroffene Entscheidungen auszuhebeln.“

Zur Minderung des Bahnlärms unterstützt Rheinland-Pfalz lärmabhängige Trassenpreise in ganz Europa. Von der der EU-Kommission forderte Höfken Geräuschgrenzwerte, die spätestens ab 2020 auch für die älteren, noch mit Graugussklotzbremsen ausgestatteten und deshalb besonders lauten Güterwagen, gelten. Das wäre gleichbedeutend mit einem Fahrverbote für laute Güterzüge, wie sie von der Schweiz und Rheinland-Pfalz ab 2020 gefordert werden.

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