Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken begrüßte, dass das EU-Parlament die von den Staats- und Regierungschefs vorgeschlagenen massiven Kürzungen des Finanzrahmens 2014 bis 2020 nicht mitträgt: „Es war zu erwarten, dass das Parlament hier den Finger in die Wunde legt: Um die Herausforderungen an die Landwirtschaft im Klima-, Energie- oder Wasserschutz sowie bei der Bereitstellung guter Lebensmittel zu bewältigen, braucht die EU genügend finanziellen Spielraum“, so Höfken.
Dies gelte für die EU-2020-Strategie insgesamt und insbesondere sei ein starkes Agrarbudget die Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der bäuerlichen Landwirtschaft und lebenswerter ländlicher Räume. Höfken: „Beiden wird der Mehrjährige Finanzrahmen, den die Staats- und Regierungschefs am 8. Februar ausgehandelt haben, nicht gerecht.“
Erfreulich für die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz seien die Beschlüsse des EU-Parlaments zur Fortführung der Marktordnungen bei Zucker bis 2020 und Wein, wo das Pflanzrechtesystem bis 2030 verlängert und die Steillagen auch künftig wirksam gefördert werden sollen. Die Haltung zum Milchmarkt stelle eine Grundlage für eine Neuausrichtung der Mengensteuerung auf diesem wichtigen Agrarmarkt dar. Um sicherzustellen, dass künftige Ungleichgewichte auf dem Milchmarkt die Erzeugerpreise nicht in den Keller drücken und um die Einkommen der Milchbauern zu stabilisieren, soll diesen im Falle eines fünfprozentigen freiwilligen und zeitlich begrenzten Produktionsverzichts eine Beihilfe über drei Monate hinweg gewährt werden. „Dies ist ein wichtiges, neues Element des Krisenmanagements auf dem Milchmarkt“, so Ministerin Höfken.
Die Ministerin kritisierte jedoch die Zugeständnisse beim sogenannten Greening, das Zahlungen an die Landwirte an Umweltauflagen knüpfen soll. Von den vorgesehenen sieben Prozent ökologischen Vorrangflächen auf Ackerland seien nur noch drei Prozent (ab 2016 fünf Prozent) übrig geblieben: „Damit wird eine elementare Zukunftsherausforderung verkannt und die Akzeptanz der GAP nach dem Grundsatz ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘ aufs Spiel gesetzt.“ Auch wenn das Parlament die Vorschläge der EU-Kommission nicht teilt, so sei es dennoch der Einstieg in einen Systemwechsel, hob Höfken positiv hervor.
Ministerin Höfken appellierte an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und die Kommission, in den bevorstehenden sogenannten Trilog-Verhandlungen die positiven Aspekte des Greenings zu stärken. Auch eine Stärkung der sogenannten zweiten Säule zu Entwicklung des ländlichen Raumes sei unerlässlich, um wichtige Umweltziele, ländliche Entwicklungsprojekte und regionale Wertschöpfung zu unterstützen. „Damit unsere Landwirte Planungssicherheit bekommen und wir unsere ländliches Entwicklungsprogramm noch rechtzeitig für 2014 bis 2020 aufstellen können, muss der Verhandlungsmarathon zügig zum Ziel kommen.“ Um weitergehende Reformen und Nachjustierungen zu ermöglichen, forderte Höfken eine Zwischenbewertung der GAP-Beschlüsse im Jahr 2018: „Dies gilt übrigens auch für den beabsichtigten Bürokratieabbau, der bislang nicht in Sicht ist.“
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Agrarpolitik