| EHEC-Krise

Land startet Liquiditätshilfeprogramm für Gemüsebaubetriebe

Ab sofort können rheinland-pfälzische Gemüsebaubetriebe im Rahmen des Liquiditätshilfeprogramms Rheinland-Pfalz zinsverbilligte Kredite erhalten. Mit dem Hilfsprogramm sollen die wirtschaftlichen Folgen der EHEC-Krise abgemildert werden, erklärte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken.

Ab sofort können rheinland-pfälzische Gemüsebaubetriebe im Rahmen des Liquiditätshilfeprogramms Rheinland-Pfalz zinsverbilligte Kredite erhalten.
Mit dem Hilfsprogramm sollen die wirtschaftlichen Folgen der EHEC-Krise bei Gemüsebaubetrieben abgemildert und die daraus resultierenden Liquiditätsengpässe überbrückt werden. „Die derzeit sehr schwierige Situation im Gemüseanbau in Rheinland-Pfalz macht es notwendig, kurzfristige finanzielle Hilfen anzubieten“, erklärte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken zum Start des Programms.
In dem Landesprogramm werden Mittel zur Verbilligung von Betriebsmittelkrediten eingesetzt, um die gegenwärtig krisenhafte Situation in den Gemüsebaubetrieben zu verbessern.

„Damit wollen wir diejenigen Gemüseerzeuger in Rheinland-Pfalz stützen, die wegen der bundesweit auftretenden EHEC- Infektionen unverschuldet in eine Notlage geraten sind“, betonte die Ministerin.

Die bereitgestellten Landesmittel werden eingesetzt, um Liquiditätssicherungsdarlehen, die die landwirtschaftliche Rentenbank anbietet, um ein Prozentpunkt zu verbilligen.

Die Darlehen der Rentenbank werden über die jeweiligen Hausbanken an die Betriebe vergeben. Die Darlehen, die eine vierjährige Laufzeit haben, können zur Finanzierung von Betriebsmitteln, Kapitaldienst oder anderer betriebsnotwendiger Aufwendungen eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um Abzahlungsdarlehen mit gleich bleibenden, halbjährlichen Tilgungsraten sowie einem Tilgungsfreijahr. Die Zinsverbilligung kann für ein Kapitalmarktdarlehen von bis zu 100 000 Euro je Unternehmen gewährt werden.

„Diese Hilfen sollen die finanzielle Situation der Landwirte in dieser schwierigen Phase verbessern und eine Hilfe darstellen, um Liquiditätsprobleme abzufedern“, erläuterte die Ministerin.

Für die Antragsbearbeitung ist landesweit das DLR Mosel zuständig. Dort sind die Antragsvordrucke und weitere Unterlagen erhältlich. Diese können über das Internet abgerufen werden (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, Görresstraße 10, in 54470 Bernkastel-Kues, Telefon 06531/9560, <link http: www.dlr.rlp.de>www.dlr.rlp.de, Fachportal Förderung).

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