| Energieversorgung

Höfken: „Warmes Essen oder der Kontakt zu anderen via Internet und Telefon müssen während der Corona-Krise gewährleistet sein“

Energieministerin Ulrike Höfken bittet Energieversorger, Strom, Wasser und Gas bei Zahlungsschwierigkeiten während der Corona-Krise nicht zu sperren. Bereits verhängte Versorgungssperren sollen befristet ausgesetzt werden.
Stromrechnung
Stromrechnung

„Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, sind die Menschen angehalten, zu Hause zu bleiben. Daher ist es mir wichtig, dass sie dabei so weit es geht unterstützt werden. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass niemandem Strom, Wasser oder Gas abgestellt werden“, sagt Energieministerin Ulrike Höfken.

In einem Brief an die Energieversorgungsunternehmen appelliert Höfken, für die Zeit der Corona-Krise angekündigte Versorgungssperren bei Strom, Gas und Wasser nicht auszuführen und bereits verhängte Versorgungssperren befristet auszusetzen. Denn in diesen Tagen ist gerade für einkommensschwache Haushalte das Thema entscheidend für die Lebensqualität. In der aktuellen Situation sollte die Befriedigung von Grundbedürfnissen, wie der Möglichkeit warmes Essen zuzubereiten, Nachrichten zu empfangen, eine Dusche zu nehmen oder per Mobiltelefon mit anderen in Kontakt zu bleiben für alle Menschen in unserem Land gewährleistet sein. Dies gilt insbesondere auch für Familien mit Kindern, die vorher zum Beispiel die schulische Gemeinschaftsverpflegung in Anspruch nehmen konnten.

„Mein Ministerium fördert seit vielen Jahren die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die speziell für einkommensschwache Haushalte entwickelt wurde, die Schwierigkeiten haben, ihre Energierechnung zu zahlen“ so Höfken. „Dieses Angebot gilt nicht nur während der Corona-Krise. Ehe das Wasser kalt bleibt oder die Lampen dunkel, empfehle ich allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern dieses Beratungsangebot wahrzunehmen.“

Einige Versorgungsunternehmen haben bereits angekündigt, Versorgungssperren in einer Art „Moratorium“ während der Corona-Krise auszusetzen. Die Ministerin bittet auch die anderen Versorger, diesem Beispiel zu folgen und einkommensschwache und besonders vulnerable Haushalte in der derzeit schwierigen Situation zu unterstützen. Dabei gehe es nicht um einen Forderungsverzicht oder eine Stundung, sondern um eine Aussetzung der Stromsperren für eine bestimmte Frist in der akuten Krisensituation. Angepasste Ratenpläne könnten beispielsweise eine Option sein, damit sich Energieschulden bei den Betroffenen nicht auftürmen.

Fragen rund um Zahlungsaufschub und Energierückstände beantwortet die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 700 oder energiekosten@vz-rlp.de

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