Der Umweltausschuss des Bundesrats wird am Donnerstag über den Antrag entscheiden.
„Bisher fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage, um die Deutsche Bahn zu mehr Lärmschutz an hoch belasteten Schienenstrecken wie dem Mittelrheintal zu verpflichten“, so die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich. „Durch diese Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes soll es zukünftig möglich sein, hier einzuschreiten.“
„Diese Rheinübergreifende Gesetzesinitiative soll zur Umsetzung bereits verfügbarer Möglichkeiten wie Geschwindigkeitbeschränkungen oder technischen Verbesserungen am Gleis führen und die Entwicklung innovativer Techniken beschleunigen“, betont die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken. Zugleich werde damit die erste gravierende Lücke in den Lärmschutzgesetzen geschlossen.
Ziel ist es, dass die Aufsichtsbehörden nun Anordnungen zum Schutz der Umwelt einschließlich des Schutzes der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen durch Geräusche, Erschütterungen und Luftverunreinigungen treffen können.
Gerade im Mittelrheintal sind die Lärmbelastungen für die Anwohner extrem hoch. Die Lärmmessstationen von Rheinland-Pfalz und Hessen zeigen, dass dort Güterzüge regelmäßig und häufig Lärmpegel zwischen 85 dB(A) bis über 100 dB(A) verursachen. Teilweise fahren die Züge im Minutentakt durchs Rheintal – auch nachts. Mit der Initiative setzen Hessen und Rheinland-Pfalz mit den übrigen Anliegern einen weiteren Akzent für verbesserten Lärmschutz. Damit wird ein weiterer Punkt des gemeinsamen 10-Punkte-Programms von Hessen und Rheinland-Pfalz zur Entlastung des Mittelrheintals umgesetzt.
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Bahnlärm