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Höfken: Landesverordnung für Photovoltaik auf artenarmen Grünland stärkt Klimaschutz und Wertschöpfung

Ministerrat verabschiedet Landesverordnung / Wichtiges Signal für Energiewende und Klimaschutz in Rheinland-Pfalz
Sonnenkollektoren
Sonnenkollektoren

„Niedrigwasser, Ernteausfälle, Waldschäden: Die Auswirkungen des Klimawandels sind in diesem Jahr dramatisch. Daher müssen wir die Energiewende weiterhin konsequent umsetzen. Die Landesverordnung für die nachhaltige Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Grünlandflächen ist ein Baustein zur Erreichung unserer Klimaschutzziele in Rheinland-Pfalz. Gerade die klimafreundlichen Erneuerbaren Energien tragen dazu bei, unsere Artenvielfalt zu erhalten“, sagte Umwelt- und Energieministerin Ulrike Höfken im Anschluss des Kabinetts in Mainz. 

Mehr Wettbewerb und Wertschöpfung

Mit der heute verabschiedeten Verordnung ermöglicht die Landesregierung, dass in begrenztem Umfang auf ertragsschwachem und artenarmen Grünland geplante PV-Anlagen in den für eine Förderung nach dem EEG verpflichtenden Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten können. „Mit diesem Schritt stärken wir die Wettbewerbsbedingungen für PV-Projekte, schaffen damit Wertschöpfung in unserem ländlich geprägten Bundesland und ermöglichen Landwirtinnen und Landwirten eine Einkommensdiversifizierung“, so Höfken weiter. 

Begrenzung auf artenarmes Grünland

Die Landesverordnung sieht einen Zubau mit Freiflächenanlagen im Umfang von maximal 50 Megawatt jährlich vor – begrenzt auf drei Jahre. „Damit ist die Flächennutzung innerhalb dieses Zeitraums überschaubar: Wir gehen konservativ von einer Flächennutzung von zwei Hektar je Megawatt aus, also maximal 100 Hektar“, erklärte die Ministerin. Dies entspricht einer Inanspruchnahme der gesamten Grünlandfläche von Rheinland-Pfalz von jährlich maximal 0,04 Prozent; während der dreijährigen Gültigkeitsdauer der Verordnung demnach maximal 0,12 Prozent. „Dabei haben wir die Erfolgskontrolle im Blick: Wir werden die Auswirkungen der Verordnung auf die Natur, die Agrarstruktur und die Energiewirtschaft jährlich überprüfen“, führte Höfken an. Zudem ist die maximale Anlagengröße auf zehn Megawatt festgelegt, sodass Großanlagen verhindert werden.

Klimawandel beweist: Wir müssen handeln

„Wir haben keine Zeit zu verlieren: Der Klimawandel ist Realität und in Rheinland-Pfalz deutlich spürbar. Die Jahresdurchschnittstemperatur für Rheinland-Pfalz ist seit Ende des 19. Jahrhunderts bis heute um 1,5  Grad angestiegen. Damit zählt unser Bundesland zu den Regionen in Deutschland, in denen der Anstieg überdurchschnittlich stark ausfällt. Um unser Klimaschutzziel – ein klimaneutrales Rheinland-Pfalz bis 2050 – zu erreichen, müssen wir die Energiewende weiterhin auf allen Ebenen konsequent zum Erfolg führen. Die Landesverordnung leistet dabei einen Beitrag für den notwendigen Ausbau der Solarenergie“, erklärte Höfken abschließend. 

Hintergrund: 

Die Flächenpotenziale für größere, leistungsstarke und damit besonders wettbewerbsfähige, kostengünstige Freiflächenanlagen in Rheinland-Pfalz sind begrenzt, wie auch die Ausschreibungsergebnisse zeigen: So hat Rheinland-Pfalz in sechs Ausschreibungsrunden von Juni 2017 bis Oktober dieses Jahres nur drei Prozent aller Zuschläge erhalten. Zum Vergleich: Bayern im gleichen Zeitraum 44 Prozent. 

Vor diesem Hintergrund macht Rheinland-Pfalz wie bereits Baden-Württemberg und Bayern von der Öffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebrauch. Die Landesregierung öffnet die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen auf Grundlage einer Landesverordnung in begrenztem Umfang auf ertragsschwachem und artenarmen Grünland. 

Die „Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten“ tritt nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz in Kürze in Kraft.

Weitere Informationen zur Landeverordnung sind in den FAQ auf unserer Webseite abrufbar unter: mueef.rlp.de/de/themen/energie-und-strahlenschutz/erneuerbare-energien/solarenergie/

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