Umweltministerin Ulrike Höfken und Europaministerin Margit Conrad kritisieren, dass die hessische Landesregierung eine Bundesratsinitiative für mehr Schutz gegen Fluglärm blockiert. Zwar hat die Europakammer des Bundesrats gestern Abend für eine so genannte Subsidiaritätsrüge gestimmt. Aber inhaltliche Verbesserungen an der geplanten EU-Flughafenverordnung wurden nicht auf den Weg gebracht: Ein von Rheinland-Pfalz mitinitiierter Antrag zur grundlegenden Überarbeitung der Verordnung wur-de unter anderem mit der Stimme Hessens abgelehnt. „Hier wird einmal mehr deutlich, dass die hessische Landesregierung den Schutz der Menschen in der Rhein-Main-Region vor Fluglärm nicht ernst nimmt. Da werden Fluglärmgipfel veranstaltet, um die Bevölkerung zu beruhigen. Aber wenn es darum geht, konkrete politische Maßnahmen für mehr Lärmschutz zu ergreifen, zieht sich die hessische Landesregierung aus der Verantwortung“, stellte Umweltministerin Höfken fest.
Rheinland-Pfalz hatte zusammen mit weiteren Bundesländern im Bundesrat gefordert, den EU-Verordnungsentwurf für Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen grundlegend zu überarbeiten. Höfken: “Ziel muss sein, dass die Gesundheit und die Nachtruhe von Flughafenanwohnern Vorrang hat vor wirtschaftlichen Belangen. Die geplante EU-Verordnung hingegen stellt Vorhaben für den Lärmschutz auf den Kopf, weil damit zum Beispiel Nachtflugverbote ausgehebelt werden könnten. Da muss dringend nachgebessert werden.“
Indes wiesen die Ministerinnen darauf hin, dass sich die Landesregierung bei der Fluglärmverordnung erstmals zu einem Vorschlag der EU-Kommission für eine Subsidiaritätsrüge des Bundesrates eingesetzt habe und mit Erfolg. Europaministerin Conrad hierzu: „Eine Verlagerung der Befugnisse hinsichtlich der Betriebsbeschränkungen von Flughäfen auf EU-Ebene verstößt nach unserer Auffassung gegen den wesentlichen Grundsatz der Subsidiarität. Das heißt, lokale und regionale Belange müssen vor Ort entschieden werden, solange sie nicht zwingend auf einer übergeordneten Ebene geregelt werden müssen. Gerade die Frage der Betriebseinschränkungen an Flughäfen im Interesse des Lärmschutzes müssen von den örtlich zuständigen Behörden verantwortlich entschieden werden. Nur dort könnten die Abwägungen unter Berücksichtigung alle Belange stattfinden. Es bedarf hier keiner Kontrolle der EU, schon gar nicht eines Rechtes der EU, solche Entscheidungen zu hinterfragen oder auszusetzen.
Dieses Recht will sich die EU-Kommission erstmalig anziehen. Es steht nicht nur zu befürchten, dass auf der Brüsseler Ebene die wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor dem Schutz der Bevölkerung eingeräumt wird. Würde man der EU dieses Recht zubilligen, kämen Moderationsergebnisse unter Beteiligung von Betroffenen nicht mehr zustande oder würden anschließend von einer zusätzlichen Instanz geprüft und gegebenenfalls verworfen.“