| EHEC-Entschädigungen

Griese: Brüsseler Beschlüsse schaffen notwendige Klarheit

Die Mitteilung der EU-Kommission hat die notwendige Klarheit geschaffen“, begrüßt Landwirtschaftsstaatssekretär Dr. Thomas Griese die Bekanntgabe der Höhe der Entschädigungszahlungen.

Die EU-Kommission hat gestern die Höhe der Entschädigungszahlungen an die Gemüseerzeuger, die von der Absatzkrise in Folge der EHEC-Infektionen betroffen sind, bekannt gegeben. Rheinland-Pfalz erhält demnach die beantragte Summe von 3,057 Millionen Euro.

„Die Mitteilung der EU-Kommission hat die notwendige Klarheit geschaffen“, begrüßt Landwirtschaftsstaatssekretär Dr. Thomas Griese die Entscheidung. „Erfreulich ist vor allem, dass es keine Kürzung der festgelegten Entschädigungssätze gibt. Damit steht den rheinland-pfälzischen Erzeugern die beantragte Entschädigung in voller Höhe zur Verfügung.“ In Rheinland-Pfalz würden nun die notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen, damit die Gelder nach Bereitstellung der Mittel durch die EU möglichst rasch an die Betriebe ausgezahlt werden können.

„Die EU-Entschädigungszahlungen gleichen aber nur einen Teil der Verluste aus“, macht Griese deutlich. Der Ausschluss von Produkten wie Rucola, Feldsalat und Radies, die ebenso hart von der Absatzkrise betroffen waren und die zu den wichtigsten Produkten des rheinland-pfälzischen Gemüsebaus zählen, bedeute eine erhebliche Benachteiligung für die betroffenen Betriebe gerade in der Vorderpfalz, dem größten zusammenhängenden Gemüseanbaugebiet des Landes.

Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken hatte deshalb gegenüber Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner mehrfach und mit großem Nachdruck gefordert, hier notwendige Nachbesserungen zu erreichen. „Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Frau Aigner nichts erreichen konnte“, stellt Griese fest. Rheinland-Pfalz habe im Juni ein Liquiditätshilfeprogramm für die Gemüseerzeuger aufgelegt. Anträge können weiterhin über die jeweilige Hausbank beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel gestellt werden.

Hintergrund:
In Rheinland-Pfalz haben insgesamt 66 Erzeuger einen Antrag auf EU-Entschädigungszahlungen gestellt, 63 Anträge stammen aus der Pfalz. Die beantragten Entschädigungen beziehen sich zu 90% auf Salate und Endivien, zu 9% auf Zucchini und in geringem Umfang auf Tomaten und Gurken. Beihilfefähig im Sinne der EU-Entschädigung sind die Gemüsesorten Salate und Endivien, Gemüsepaprika, Zucchini, Tomaten und Gurken. Die EU-Zahlungen sind auf maximal 50% der Schäden begrenzt.

 

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