„73 Prozent der rheinland-pfälzischen Natura 2000 Gebietsflächen liegen im Wald. Er ist Lebensraum für bedrohte Arten wie das Große Mausohr, die Bechsteinfledermaus oder den Grausprecht. Die neuen Förderrichtlinien bieten Waldbesitzern einen finanziellen Ausgleich für Naturschutzmaßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel Auflichtungen im Wald oder der Nutzungsverzicht in älteren Laubwäldern“, erläuterte Griese. Ähnlich werde dies bereits erfolgreich beim Vertragsnaturschutz in der Landwirtschaft praktiziert.
Ein erstes Beispiel stellte der Staatssekretär im Forstamt Haardt vor. Hier wurden zum Schutz des Ziegenmelkers Lichtungen im Wald geschaffen. Die bedrohte Vogelart braucht lichte Stellen im Wald. Griese überreichte der Gemeinde Edesheim stellvertretend für die an diesem Pilotprojekt teilnehmenden Gemeinden eine Förderung über 6.800 Euro. Im Staatswald werden die in die Betriebsplanung integrierten Naturschutzmaßnahmen umgesetzt. Die Kommunal- und Privatwaldbesitzer entscheiden selbst, ob sie sich bei Umsetzungsmaßnahmen beteiligen.
Die Maßnahmen sind Teil des Landesprogrammes „Aktion Grün“ und des damit verbundenen Leitartenkonzeptes. Leitarten sind Arten, für die Rheinland-Pfalz eine besondere Verantwortung trägt, weil beispielsweise große Anteile am deutschen Bestand in Rheinland-Pfalz zu finden sind. Diese Arten repräsentierten die heimischen Lebensräume – wie etwa der Ziegenmelker den lichten Wald. „Die neuen Waldumweltmaßnahmen sollen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Rheinland- Pfalz beitragen. In diesem Jahr haben wir die Pilotphase gestartet. Im kommenden Jahr wollen wir in die weitere Umsetzung in Rheinland-Pfalz einsteigen“, kündigte Griese an.
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Naturschutz im Wald