Die Hersteller von Lebensmitteln sind selbst verantwortlich für die Sicherheit und die Echtheit ihrer Produkte. Mit seinen stichprobenartigen Untersuchungen überprüft das LUA, ob die Hersteller dieser Verantwortung gesetzeskonform nachkommen. Umweltministerin Katrin Eder: „Die Sicherheit von Lebensmitteln betrifft jeden von uns. Die staatliche Lebensmittelüberwachung ist deshalb aktiver Verbraucherschutz. Sie schützt die Menschen nicht nur vor Gesundheitsgefahren, sondern auch vor irreführenden Angaben auf den Produkten.“
Beanstandungen, die auf potentiell gefährliche Produkteigenschaften wie zum Beispiel Fremdkörper oder hygienische Mängel zurückzuführen sind, sind nach Angaben des LUA-Präsidenten Dr. Stefan Bent „nach wie vor selten“. Im Jahr 2023 wurden 26 solcher gesundheitsschädlichen Proben identifiziert, im Vorjahr waren es 19 gewesen. Dr. Stefan Bent: „Im langjährigen Vergleich bleibt die Quote mit 0,1 Prozent aller untersuchter Proben konstant niedrig.“ Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt, und wenn es zu öffentlichen Rückrufen kam, werden auch die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert.
So wiesen die Sachverständigen des LUA beispielsweise in mehreren Proben Verunreinigungen mit krankmachenden Bakterien nach, etwa shigatoxin-bildende E.coli-Bakterien (STEC) in Lammwurst, Schafskäse und Lammsalami. Eine grobe Mettwurst aber auch pflanzliche Produkte wie Sprossen für den Salat und Tahin (Sesammus) waren mit Salmonellen belastet. In einem Altenheim wurde eine mit Clostridien verunreinigte Suppe identifiziert, und eine Probe Reis aus dem Reiskocher einer Gaststätte war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemeinsam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfallerkrankungen auslösen.
Und auch solche Produkte untersucht das LUA: Zehn sogenannte Nikotinpods und Nikotinpouches wiesen im vergangenen Jahr einen zu hohen Nikotingehalt auf und wurden deshalb als gesundheitsschädlich eingestuft. In einem Tabakwarengeschäft wurde außerdem ein E-Liquid beprobt, das bei der Untersuchung einen sehr hohen Gehalt an CBD enthielt und daher als gesundheitsschädlich beanstandet wurde. CBD ist ein pflanzliches Cannabinoid, das in höheren Dosierungen als Arzneimittel eingesetzt wird.
Kontrollen vor Ort, Rückrufe im Internet
Die Proben, die das LUA untersucht, werden in Rheinland-Pfalz von den Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren der Landkreise und kreisfreien Städte in Herstellerbetrieben, im Einzelhandel und in der Gastronomie entnommen. Im vergangenen Jahr haben sie rund 33.200 Kontrollbesuche in fast 19.000 Betrieben durchgeführt.
Wenn nicht sichere Lebensmittel überregional verkauft wurden, landen sie im Überwachungsportal www.lebensmittelwarnung.de. Dort veröffentlichen die Überwachungsbehörden der 16 Bundesländer entsprechende Warnungen. In Rheinland-Pfalz macht dies das LUA.
Im vergangenen Jahr hat das LUA 157 solcher Lebensmittelwarnungen aus anderen Bundesländern übernommen, weil auch der Handel in Rheinland-Pfalz betroffen war. Die meisten Warnungen betrafen Rückrufe wegen gesundheitsschädlicher Keime wie Salmonellen, Fremdkörper sowie Allergene, die nicht ausreichend auf der Verpackung gekennzeichnet und damit potentiell gefährlich für Allergiker waren. Das LUA hat sich zudem 29 Warnungen vor Bedarfsgegenständen und Kosmetika angeschlossen. Die Produkte enthielten zum Beispiel giftige Schwermetalle oder gesundheitsschädliche Weichmacher.
Die vollständige Bilanz mit weiteren Hintergründen finden Sie auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes.
(Pressemitteilung des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz)