Weitere Untersuchungen ergaben, dass es sich um die hochansteckende Variante des Virus handelt. Daher mussten nach dem Seuchengesetz die restlichen vier Tiere des Bestandes sowie vier Tiere eines unmittelbar angrenzenden Nachbarbestands getötet werden. „Das ist bedauerlich, aber nur so lässt sich die weitere Ausbreitung des Erregers verhindern“, so die Ministerin.
Darüber hinaus habe die Kreisverwaltung Bad Dürkheim Restriktionszonen eingerichtet, mit Auflagen für Geflügelhalter. Während in einigen Regionen die Stallpflicht für Geflügel wieder gelockert wird, muss nun im betroffenen Kreis in einem sogenannten Sperrbezirk sowie einem Beobachtungsgebiet sämtliches Nutz-, Zier- und Hausgeflügel aufgestallt werden. Die Tiere werden amtlich überwacht und es gelten Handelseinschränkungen. „Wir müssen alles tun, um die anderen Nutzgeflügelbestände im Land vor dem hochansteckenden Virus H5N8 zu schützen“, so Höfken. Die von den Auflagen betroffenen Tierhalter seien von der Kreisverwaltung informiert worden.
Seit dem Ausbruch der Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz hat das Landesuntersuchungsamt Proben von über 1000 Vögeln auf Vogelgrippe untersucht. Von den bisher festgestellten 19 Ausbrüchen von H5N8, in den Kreisen Mayen-Koblenz, Ahrweiler und Cochem-Zell sowie dem Rhein-Hunsrück-Kreis, waren jedoch ausschließlich Wildvögel - vor allem Schwäne, aber auch Enten und Möwen betroffen.
Weitere Informationen für Verbraucher und Geflügelhalter gibt es auf der Homepage des LUA unter <link https: lua.rlp.de de unsere-themen lexikon lexikon-g gefluegelpest>lua.rlp.de/de/unsere-themen/lexikon/lexikon-g/gefluegelpest/