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Vierherrenwald / Höfken stellt klar: Kahlschlag ist verboten und wird verfolgt

„Kahlschläge über 0,5 Hektar sind in Rheinland-Pfalz nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich verboten und werden in jedem Fall forstrechtlich verfolgt“, stellte Forstministerin Ulrike Höfken am Freitag klar. Deshalb sei die Kritik des Umwelt- und Naturschutzbundes BUND an der Forstaufsicht nicht nachvollziehbar. Der BUND hatte heute in seinem aktuellen Waldreport bemängelt, dass 2011 im Vierherrenwald im Hunsrück ein illegaler Kahlschlag erfolgt sei und nicht geahndet wurde.

„Das trifft so nicht zu. Die Forstaufsicht hat damals gegen den privaten Waldbesitzer, einen belgischen Holzunternehmer, einen Bußgeldbescheid erlassen“, so Höfken. Dagegen hatte der Waldbesitzer Einspruch erhoben. Nachdem die Obere Forstbehörde diesem Einspruch nicht stattgegeben hatte, ging der Fall vor das Amtsgericht Neustadt. Das strafrechtliche Verfahren wurde jedoch aufgrund der Beweislage einstellt. Da dem Kahlschlag ein Sturm mit vielen umgestürzten Bäumen vorausgegangen war, gestaltete sich die Beweisführung schwierig. „Dieses Urteil müssen wir zwar hinnehmen, es ist jedoch im Sinne unserer nachhaltigen Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz höchst bedauerlich“, so Höfken.

Die Ministerin machte deutlich, dass die Forstaufsicht dafür gesorgt habe, dass im Vierherrenwald wieder aufgeforstet wurde. „Auch in Zukunft steht Landesforsten gemeinsam mit den Naturschutzverbänden für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Unsere Forstämter haben den gesetzlichen Auftrag, die Waldbesitzenden zu beraten und illegale Holzeinschläge zu verfolgen. Darüber entscheiden im Streitfall unabhängige Gericht“, so Höfken.

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