„Das trifft so nicht zu. Die Forstaufsicht hat damals gegen den privaten Waldbesitzer, einen belgischen Holzunternehmer, einen Bußgeldbescheid erlassen“, so Höfken. Dagegen hatte der Waldbesitzer Einspruch erhoben. Nachdem die Obere Forstbehörde diesem Einspruch nicht stattgegeben hatte, ging der Fall vor das Amtsgericht Neustadt. Das strafrechtliche Verfahren wurde jedoch aufgrund der Beweislage einstellt. Da dem Kahlschlag ein Sturm mit vielen umgestürzten Bäumen vorausgegangen war, gestaltete sich die Beweisführung schwierig. „Dieses Urteil müssen wir zwar hinnehmen, es ist jedoch im Sinne unserer nachhaltigen Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz höchst bedauerlich“, so Höfken.
Die Ministerin machte deutlich, dass die Forstaufsicht dafür gesorgt habe, dass im Vierherrenwald wieder aufgeforstet wurde. „Auch in Zukunft steht Landesforsten gemeinsam mit den Naturschutzverbänden für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Unsere Forstämter haben den gesetzlichen Auftrag, die Waldbesitzenden zu beraten und illegale Holzeinschläge zu verfolgen. Darüber entscheiden im Streitfall unabhängige Gericht“, so Höfken.
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