Seit Mitte Juni gingen in einem Zeitraum von etwa zehn Tagen bei der Wolfshotline Meldungen zu vier toten Kälbern in der Region Hunsrück ein. Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz hat die Tiere begutachtet, DNA-Proben entnommen und zur Untersuchung an das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen geschickt. Für drei der vier Fälle liegen abschließende Ergebnisse vor: Der Wolf kann als Verursacher ausgeschlossen werden. Die Tiere wurden nach ihrem Tod durch Sekundärnutzer, zum Beispiel dem Fuchs, genutzt.
In einem Fall steht das Ergebnis noch aus und wird in den nächsten Wochen erwartet.
Hintergrund
Bisher wurden seit 2012 etwa 13 Einzeltiere in ganz Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Sobald Wölfe genetisch oder anhand einer Foto- oder Videoaufnahme bestätigt wurden, werden die Nachweise online veröffentlicht unter: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/
Bereits 2012 hat das Ministerium vorausschauend gehandelt und noch vor den ersten Wolfsnachweisen einen Wolfsmanagementplan erstellt. Nutztierrisse werden zu 100 Prozent entschädigt, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden. Darüber hinaus können bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) sogenannte „Notfallzäune“ kostenlos ausgeliehen werden, wenn Weidetiere im Bereich eines Wolfsrisses nur unzureichend geschützt sind. Ziel ist immer, dass sich Wölfe nicht an das Reißen von Weidetieren gewöhnen. Dies ist am besten durch geeignete Zäune zu erreichen. Informationen zur Zauntechnik und zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/
Bei Verdacht auf einen Wolfsriss können sich die betroffenen Tierhalterinnen und -halter über die Wolfshotline 06306 – 911199 oder via Mail an wolf(at)snu.rlp.de an die SNU wenden, die auch die Anträge auf Entschädigung entgegennimmt.