| Effizientes Heizen mit Holz

Umweltministerium informiert über neue Vorgaben für Heizöfen

„Heizen mit Holz ist energiesparend und umweltschonend, sofern neue oder nachgerüstete Öfen mit hohen Wirkungsgraden und damit geringerem Verbrauch zum Einsatz kommen“, so Umweltstaatssekretär Thomas Griese. Er wies darauf hin, dass ab Januar 2015 bundesweit neue Anforderungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen gelten.
Pellets und Holzscheit vor einem Ofen, Foto: fotolia

„Heizen mit Holz ist energiesparend und umweltschonend, sofern neue oder nachgerüstete Öfen mit hohen Wirkungsgraden und damit geringerem Verbrauch zum Einsatz kommen“, so Umweltstaatssekretär Thomas Griese am Donnerstag in Mainz. Er wies darauf hin, dass vom 1. Januar 2015 an bundesweit neue Anforderungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen gelten. Um die Kaminofenbesitzer darüber zu informieren, habe das Umweltministerium eine neue Online-Broschüre aufgelegt, die auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar sei.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Warnung des Umweltbundesamts vor erhöhten Feinstaubwerten wies Griese darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz  glücklicherweise keine Grenzwertüberschreitungen bei den Feinstäuben vorliegen: „Die Immissionskonzentrationen in diesem Bereich sind seit Jahren rückläufig. Das ist ein Erfolg der Luftreinhaltung durch Maßnahmen insbesondere in  Industrie, Gewerbe und an Kraftwerken.“ Der Jahresgrenzwert für Feinstaub (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) werde überall im Land problemlos eingehalten. 2013 sei auch der Tagesgrenzwert (50 Mikrogramm) nirgendwo in Rheinland-Pfalz überschritten worden.

Der Staatssekretär betonte, dass die Ziele der Luftreinhaltung durchaus mit dem Einsatz von Holzöfen vereinbar seien. „Nachwachsende Brennstoffe ersetzen Gas- und Ölimporte und sind CO 2-neutral“, so Griese. In Rheinland-Pfalz gebe es knapp 350.000 so genannter Einzelraumfeuerstätten, die vorwiegend mit Holz beheizt werden und die Zahl der Holzöfen steige: „Damit weder Klima noch Nachbarn belästigt werden, sollten  nur moderne oder nachgerüstete Öfen zum Einsatz kommen.“ Ineffiziente oder überdimensionierte Öfen, der Einsatz nicht zugelassener oder ungeeigneter Brennstoffe, Fehler beim Betrieb oder unzureichende Reinigung und Wartung der Anlagen könnten zu deutlich erhöhten Schadstoffemissionen führen. Aus diesem Grund habe der Bund bereits im März 2010 die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) novelliert, deren grundlegende Neuerungen ab 2015 gelten.

„Damit wir die Feinstaubwerte bei der wachsenden Zahl von Holzöfen auch in Zukunft  im Griff haben, wurde auf Initiative der Landesregierung in diesem Jahr das Landes-Immissionsschutzgesetzes novelliert“, erklärte Griese. Damit sei den Kommunen die Möglichkeit eröffnet worden, bei lokal auftretenden Feinstaubbelastungen strengere Anforderungen an den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen oder den Einsatz von Brennstoffen zu stellen.

Weitere Informationen zu technischen Fragen, Ausnahmen, Fristen und bezüglich der damit verbunden Sanierungsregeln unter <link http: www.mulewf.rlp.de>www.mulewf.rlp.de (Rubrik: Luft – Luftreinhaltung – Hausfeuerungen). Dort steht auch die neue Broschüre mit dem Titel „Neue Vorschriften für Heizungsanlagen & Co“.

Teilen

Zurück