Wir setzen uns mit großem konstruktivem Interesse mit den Vorschlägen der Betreiber von Wasserkraftanlagen wie Euteneuen auseinander. Die Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten Wasserkraftanlage ist jedoch nur in Übereinstimmung mit den gesetzlich vorgegebenen Zielen des Gewässerschutzes möglich.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU und damit auch uns als Bundesländer, bis 2027 einen ‚guten ökologischen Zustand‘ an den Oberflächengewässern zu erreichen. Dass sich unsere Gewässer bisher zu rund 75 Prozent noch nicht im guten Zustand befinden, liegt auch an den gewässerschädlichen Querbauwerken, verbunden mit strukturellen Defiziten. Klar ist: Die Herstellung der linearen Durchgängigkeit für Fische und andere Wasserorganismen an unseren Flüssen und Bächen ist ein gesetzlicher Auftrag an die Wasserwirtschaft und an jeden Betreiber einer Stauanlage.
Gerade an der Sieg ist dies von besonderer Bedeutung, denn sie ist das wichtigste Lachsgewässer Deutschlands. In keinem anderen Gewässer gibt es mehr Lachsrückkehrer. Das zeigt: Rheinland-Pfalz trägt eine besondere Verantwortung für die erfolgreiche Wiederansiedlung des Lachses. Die barrierefreie Wanderung der Fische in die Oberläufe und das ungehinderte Abwandern ins Meer ist ein zentrales Ziel unserer Wasserwirtschaftsverwaltung.
Durch die Barriere des Wehrs in Euteneuen ist die Fischdurchgängigkeit an der Sieg unbefriedigend. Für den Aufstau bestand lediglich ein befristetes Wasserrecht bis zum Jahr 2015. Nach Ablauf des Wasserrechtes haben die damaligen Eigentümer aufgrund zu erwartender hoher Reparaturkosten an der defekten Wehranlage und den Wehrklappen auf eine weitere Nutzung der Wasserkraftanlage verzichtet. Auch um die finanzielle Belastung für den vorgeschriebenen Wehrrückbau zu umgehen, haben sie die unmittelbaren Ufergrundstücke und die Wehranlage kostenfrei dem Land übertragen. Im Gegenzug hat sich das Land verpflichtet, die Wehranlage zurückzubauen. Die Wiederinbetriebnahme wäre nur möglich gewesen, wenn ein anderer Betreiber bereit gewesen wäre, das Wehr entsprechend aller heutigen Anforderungen an die Durchgängigkeit und den Fischschutz umzugestalten, und die dafür erforderlichen genehmigungsfähigen Planungsunterlagen vorlegt hätte. Solche genehmigungsfähigen Unterlagen sind jedoch nicht eingereicht worden. Unsere gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet das Erreichen des guten Zustands – und dazu gehört die Durchgängigkeit – bis 2027. Eine weitere Verzögerung beim dafür notwendigen Umbau des Wehrs in Euteneuen ist daher nicht mehr vertretbar.“
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Gewässerschutz
Umweltministerin Ulrike Höfken zur Wasserkraftanlage Euteneuen
„Um den Klimawandel aufzuhalten, brauchen wir Energie aus Wind, Sonne, Biomasse und Wasser. Jede zweite erzeugte Kilowattstunde Strom stammt in Rheinland-Pfalz bereits aus Erneuerbaren Energien. So begrüßen und unterstützen wir das Engagement von Betreibern für regenerative Energien, setzen uns für eine lebenswerte Zukunft und intakte Natur ein.

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