„Durch die schrecklichen Hochwasserereignisse im Juli wurden große Teile der Energieinfrastruktur in den betroffenen Regionen teilweise oder vollständig zerstört. Es ist unsere Aufgabe die Energieversorgung schnellstmöglich und gleichzeitig klimaresilient wiederaufzubauen“, sagte Klimaschutzministerin Anne Spiegel anlässlich des Bundesrates. „Es ist daher folgerichtig, dass die beiden Bundesländer, die von der Flut am schlimmsten getroffen wurden, hier gemeinsam an einem Strang ziehen“, so Spiegel.
„Es gilt nunmehr, den Wiederaufbau und die Vorsorge vor künftigen Schadenslagen im energiewirtschaftlichen Verfahren stärker zu erleichtern und zu unterstützen. Insbesondere kommt es auf rasche Fortschritte an, um die Resilienz beim Wiederaufbau der Versorgungsstrukturen an sichereren Orten zu erhöhen und auch eine Optimierung der Energieinfrastrukturen für die Energiewende insgesamt zu erleichtern“, führte Klimaschutzministerin Spiegel weiter aus.
Der Entwurf der beiden Länder benennt drei Punkte bei denen Zulassungsverfahren für den Wiederaufbau nach größeren Schadenslagen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, beschleunigt werden können. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordern in ihrem Entwurf den Bund dazu auf, Verfahrenserleichterung für die Zulassungsverfahren umzusetzen. Sie sollen künftig für den Wiederaufbau nur noch anzeigepflichtig sein. Ferner wird die Schaffung einer separaten Planfeststellungsfähigkeit für die bislang nur als Nebenanlagen im Zusammenhang mit Energieversorgungsleitungen energierechtlich zulassungsfähigen Anlagen wie z.B. Umspannwerke gefordert.
Zudem wird in der Entschließung bekräftigt, dass das Ziel der Klimaneutralität einen ambitionierten Ausbau der Energieinfrastruktur erfordert. Dafür soll es im Rahmen der Verfahren zur Netzentwicklung ein Langfristszenario geben. „Wir müssen beim Ausbau der notwendigen Energieinfrastruktur endlich vorankommen“, sagte Spiegel abschließend.
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