Bei ihrem heutigen Besuch der Kläranlage Sinzig verschaffte sich Klimaschutzministerin Anne Spiegel gemeinsam mit Bürgermeister und Verbandsvorsteher Andreas Geron einen Überblick über die entstandenen Schäden. Sie übergab als erste Förderung aus dem neuen Sonderförderprogramm Starkregen- und Hochwasserschäden einen Bescheid bestehend aus einem Zuschuss in Höhe von 500.000 Euro und einem zinslosen Darlehen über weitere 500.000 Euro.
„Mein aufrichtiges Beileid und mein tiefstes Mitgefühl gilt allen, die Angehörige und Freunde aufgrund der schrecklichen Katastrophe verloren haben. In den letzten Tagen hat mich, neben dem unfassbaren Leid, das Menschen widerfahren ist, zutiefst erschüttert mit welch unfassbarer Kraft die Wassermassen auf unsere Infrastruktur eingewirkt haben. In den betroffenen Regionen sind Leitungen, Kanäle, Bauwerke und eben auch Kläranlagen teilweise komplett überflutet und zerstört. Die heutige Bescheidübergabe in Höhe von insgesamt 1 Mio. Euro ist daher vor allem eine Starthilfe, um schnellstmöglich mit dem Wiederaufbau der momentan komplett außer Betrieb genommenen Kläranlage beginnen zu können“, sagte Ministerin Spiegel heute in Sinzig.
Fachleute der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beginnen heute mit der systematischen Bestandsaufnahme der Schäden an wasserwirtschaftlichen Einrichtungen in der gesamten Krisenregion.
„Auch hier an der Kläranlage Sinzig wird es noch einige Zeit in Anspruch nehmen, um ein umfassendes Bild der entstandenen Schäden zu erhalten. Fest steht aber schon jetzt, es wird Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern, um alle Schäden zu beseitigen. Außerdem wird die Schadenssumme die Höhe der heute bereitgestellten Starthilfe um ein Vielfaches übersteigen. Wir sind daher auch auf eine schnelle und unbürokratische Aufbauhilfe von Seiten des Bundes angewiesen. Unser Fokus liegt jetzt auf der Wiederherstellung der zentralen Daseinsvorsorgeinfrastruktur. Sauberes Trinkwasser und eine funktionierende Abwasserentsorgung sind elementar für die Gesundheit der Menschen und den Schutz von Umwelt und Natur. Mein besonderer Dank gilt den Verantwortlichen sowie den Helferinnen und Helfern hier vor Ort: Sie haben direkt nach der Katastrophe mit den Aufräumarbeiten begonnen und beispielsweise eine Behelfszufahrt eingerichtet. Sie leisten mit ihrer Arbeit einen unschätzbaren Beitrag, um Schäden für Gesundheit und Umwelt möglichst gering zu halten“, beschrieb Klimaschutzministerin Spiegel die Lage in Sinzig.
„Der aktuelle Zustand der Kläranlage ist wirklich besorgniserregend. Wir müssen alles daransetzen, die Anlage möglichst zeitnah wieder in Betrieb zu nehmen und die Funktion der Abwasserreinigung schnellstmöglich wiederherzustellen. Beim Wiederaufbau der Anlage müssen wir den Blick in die Zukunft richten und möglichst Vorkehrungen treffen, um zukünftige Schadensereignisse besser abfedern zu können“, ergänzte Verbandsvorsteher und Bürgermeister der Stadt Sinzig, Andreas Geron.
Hintergrund
Die Kläranlage Sinzig ist die fünftgrößte Kläranlage in Rheinland-Pfalz. Sie hat aktuell eine Ausbaugröße von 115.000 EW. Die Kläranlage ist auf Grund der Unwetterschäden momentan außer Betrieb. Das ankommende Abwasser wird in den Rhein gleitet.
Weitere Anträge für Förderung aus dem Sonderförderprogramm Hochwasser- und Starkregenschäden können Kommunale Wasserversorger und Kommunen ab sofort über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung einreichen. Die finanzielle Förderung der Wasserwirtschaft richtet sich grundsätzlich nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung. Durch das Sonderförderprogramm werden die entgeltabhängigen Regelfördersätze bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch einen Sonderzuschuss von bis zu 35 Prozent ergänzt. In Kombination mit einem zinslosen Sonder-Darlehen kann die Förderung auf bis zu 100 Prozent erhöht werden. Die Förderung für die Beseitigung von Extremwetterschäden an Gewässern von 50 Prozent wird mit einem Sonderzuschuss von 20 Prozent ergänzt, sodass eine Förderung von bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich ist. Für Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (z.B. abgebrochene Uferböschungen an Straßen oder Brücken, Beseitigung von Treibgut, Schadensbeseitigung an Leitungen, Kanälen, Kläranlagen) im Zeitraum bis zum 31.12.2021 gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn als erteilt. Auch müssen keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden und auch für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte können Leistungen schnell und effizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden. Des Weiteren ist für die Aufbaumaßnahmen in den betroffenen Regionen eine Beteiligung der Kommunalaufsichtsbehörden aus den gegebenen dringenden Gründe des Gemeinwohls entbehrlich.
Die Förderung kann über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung beantragt werden unter: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/8300/