Die Experten des Umweltministeriums haben die für Seuchenbekämpfung zuständige Kreisverwaltung auf die geltende Rechtslage wie auch auf die rechtlichen Bedingungen für Ausnahmemöglichkeiten hingewiesen, aber entgegen den Verlautbarungen aus dem Kreis keine Weisung gegeben. „Gerade im Hinblick auf seltene Rassen wollen wir, dass in den Kreisen die Möglichkeiten genutzt werden können, die Tiere nicht zu töten. Gleichzeitig müssen jedoch – insbesondere auch aus Tierschutzgründen - die Rasse- und Nutzgeflügelbestände im Kreis Germersheim und in ganz Rheinland-Pfalz geschützt werden und die gesetzlich vorgeschriebene Seuchenbekämpfung umgesetzt werden“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken.
Die Entscheidung über Anordnungen und Maßnahmen liegt beim Kreis. Das Umweltministerium hat die oberste Fachaufsicht und überwacht die rechtskonforme Umsetzung gesetzlich vorgegebener Maßnahmen. Es müsse zudem die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abgewartet werden. Das Land habe dem Kreis weitere Unterstützung bei fachlichen und rechtlichen Fragen angeboten.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe und zu den Biosicherheitsmaßnahmen sind auf der Webseite des Umweltministeriums abrufbar unter:
<link https: mueef.rlp.de de themen tiere-und-tierwohl tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung gefluegelpest-aviaere-influenza-ai>mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/gefluegelpest-aviaere-influenza-ai/