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Neues Landeswassergesetz schützt vor Risiken des Frackings - Höfken verbessert Gewässer- und Trinkwasserschutz

„Wir wollen mit dem neuen Landeswassergesetz den Wasser- und Gewässerschutz in Rheinland-Pfalz verbessern. Damit die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden, sind noch große Anstrengungen nötig. Über 70 Prozent unserer Flüsse und Bäche haben den geforderten guten ökologischen Zustand noch nicht erreicht", erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute zur Verabschiedung des Landeswassergesetzes im Plenum.

„Wir wollen mit dem neuen Landeswassergesetz den Wasser- und Gewässerschutz in Rheinland-Pfalz verbessern. Damit die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden, sind noch große Anstrengungen nötig. Über 70 Prozent unserer Flüsse und Bäche haben den geforderten guten ökologischen Zustand noch nicht erreicht. Wasser ist unsere wichtigste Ressource und es liegt in unserer Verantwortung, das auch für die Zukunft zu sichern“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute zur Verabschiedung des Landeswassergesetzes im Plenum.

Eine wichtige Neuregelung betreffe das Fracking. Die Bundesregierung habe ein Gesetz vorgelegt, das Fracking unter bestimmten Bedingungen ermögliche. „Das flächendeckende Vorsorgeprinzip im Grundwasserschutz will die Bundesregierung aufgeben, entgegen ihrem Koalitionsvertrag. Jetzt kann sich die Koalition nicht einigen und hat die Entscheidung auf den Herbst verschoben. Wir müssen daher unsere landesrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um unser Grundwasser vor den Fracking-Risiken zu schützen“, so Höfken.

Mit dem Landeswassergesetz will die Landesregierung Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und bei Entnahmen für Mineralwasser, Getränken und Lebensmitteln untersagen. Außerdem muss grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden. „Der Vorsorgegrundsatz gilt damit bei uns flächendeckend. Das heißt: Wer fracken will, muss nachweisen, dass keine Gefahr für das Grundwasser besteht“, erklärte Höfken. Weil Risiken für Mensch, Wasser und Umwelt nicht sicher ausgeschlossen werden können, darf Fracking mit gefährlichen Chemikalien nicht angewendet werden, so die Auffassung der Ministerin.

Eine weitere Neuregelung im Gesetz betrifft die Festlegung von Gewässerrandstreifen. Das Gesetz schreibt Schutzstreifen an Gewässern vor, wenn durch Einträge aus angrenzenden Flächen Schadstoffe in das Wasser gelangen. Das können zum Beispiel landwirtschaftliche Nutzflächen sein. „Wir setzen dabei auf Freiwilligkeit. Eine Vereinbarung in Kooperation mit den Landwirten hat Vorrang vor der rechtlichen Festlegung. Das ist jetzt erstmals im Landeswassergesetz festgeschrieben“, sagte Höfken. Gemeinsam mit der Landwirtschaft werden die Ziele und Maßnahmen diskutiert.

Das Landeswassergesetz verbessert auch die Regelungen zum Hochwasserschutz. Wenn für Deiche oder Hochwasserschutzmauern kein Platz ist oder der Bau unverhältnismäßig teuer ist, können zukünftig zum Beispiel auch vorhandene Bebauungen in eine Hochwasserschutzlinie einbezogen werden.

Das neue Landeswassergesetz bildet das rechtliche Fundament für den Gewässerschutz in Rheinland-Pfalz. „Darauf bauen unsere Gewässerschutzprogramme auf, wie „gewässerschonende Landwirtschaft“ oder die „Aktion Blau Plus“, erläuterte Höfken. Zum Fundament gehöre auch die finanzielle Ausstattung. „Mit dem zweckgebundenen Wassercent haben wir dazu ein wichtiges Instrument geschaffen“, so die Ministerin.

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