„Die Landeskompensationsverordnung ist ein Meilenstein für den Naturschutz: Mit dieser legen wir den Fokus auf die ökologische Aufwertung und Pflege von Flächen durch konkrete Naturschutzmaßnahmen und den gezielten Einsatz von Ersatzzahlungen in Schutzgebieten. Ebenso sind produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen, wie das Anlegen artenreichen Dauergrünlandes, Hecken oder Baumreihen möglich, wovon Forst- und Landwirtschaft sowie der Naturschutz gleichermaßen profitieren. Damit setzen wir wichtige Zielsetzungen des Landesnaturschutzgesetzes um“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich der Veröffentlichung der Landeskompensationsverordnung.
Standardisierte Ersatzzahlungen für Eingriffe in das Landschaftsbild
„Mit der Landeskompensationsverordnung schaffen wir für Kommunen und Vorhabenträger zudem landesweit mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Die Grundidee: Jeder Eingriff in das Landschaftsbild – soweit er nicht vermieden und vom Vorhabenträger nicht selbst ausgeglichen oder ersetzt werden kann – kostet einen konkret kalkulierbaren Geldbetrag. Die fällige Summe kann vom Vorhabenträger aufgrund eines einheitlichen Verfahrens bereits vor der Antragsstellung genau ausgerechnet werden“, so Höfken weiter. Die Verordnung trifft Regelungen insbesondere für Höhenbauwerke, wie Windkraftanlagen, Funkmasten oder Turmbauten, aber auch für Gebäude, Abgrabungen oder Aufschüttungen. So werden zum Beispiel in Abhängigkeit des betroffenen Landschaftsbildes für Windkraftanlagen und Funkmasten zwischen 350 und 700 Euro je Höhenmeter fällig.
Da es auf Bundesebene nicht gelungen ist, eine einheitliche und deutschlandweit gültige Kompensationsverordnung zu verabschieden, hat das Umweltministerium den Genehmigungsbehörden Anfang 2017 in einem Rundschreiben einheitliche und standardisierte Regelungen an die Hand gegeben. „Mit der Landeskompensationsverordnung bringen wir diese Regelungen nun weiter in einen rechtssicheren Rahmen, entlasten die Behörden im Land bei der Prüfung und geben den Antragsstellern Planungs- und Investitionssicherheit. In einem Online-Verzeichnis für Kompensationszahlungen ist künftig zudem einsehbar, wo und was für Naturschutzprojekte als Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft umgesetzt wurde. Die neue Kompensationsverzeichnisverordnung schafft somit die Grundlage für mehr Transparenz“, erläuterte die Ministerin.
Für mehr Naturschutz: Ersatzzahlungen können mit weiteren Fördermitteln kombiniert werden
Die Stiftung Natur und Umwelt verwaltet in Rheinland-Pfalz die Ersatzzahlungen und steht den Behörden und Antragstellern von Naturschutzprojekten bei der Antragsstellung beratend zur Seite. Durch die Landeskompensationsverordnung sollen besonders Synergieeffekte erzielt werden, um insgesamt mehr für den Natur- und Landschaftsschutz in Rheinland-Pfalz zu erreichen. „So können Ersatzzahlungen nun auch mit weiteren Fördermitteln, zum Beispiel des Bundes oder der EU, kombiniert werden. Damit leisten wir einen zentralen Beitrag zur Realisierung und Umsetzung von großen Naturschutzprojekten“, führte Höfken abschließend an.
Die Landeskompensationsverordnung ist online abrufbar unter: <link http: www.landesrecht.rlp.de external-link-new-window>www.landesrecht.rlp.de