„Zehn Jahre nach der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz bietet die Novellierung des Tierschutzgesetzes jetzt die Chance, längst fällige Verbesserungen zum Wohl der Tiere in Angriff zu nehmen“, sagte Umweltministerin Ulrike Hoefken am Donnerstag anlässlich der Debatte im Landtag zum Tierschutzgesetz. Mit 60 Beschlüssen habe der Bundesrat den Änderungsbedarf an der von der Bundesregierung vorgelegten Novelle deutlich gemacht. 18 der Länder-Forderungen initiierte Rheinland-Pfalz, darunter das Verbot der Pelztierhaltung, das Verbot des Klonens von Tieren zu landwirtschaftlichen Zwecken, das Verbot von Versuchen an Menschenaffen sowie die Aufstellung einer Positivliste für Zirkustiere.
„Die heutige Demonstration des Deutschen Tierschutzbundes in Berlin hat gezeigt, dass die Menschen in unserem Land hinter dem Tierschutz stehen“, so Höfken. Am Freitag werde sich der Bundestag erstmals mit der Novelle des Tierschutzgesetzes befassen. Die Ministerin wies darauf hin, dass sich Rheinland-Pfalz seit Jahren intensiv für eine Verbesserung des Schutzes von Nutz-, Wild- und Heimtieren einsetze. „Auf Bundesebene haben wir bereits zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht, nicht zuletzt das zeitnahe Verbot der Käfighaltung für Legehennen, das die Bundesregierung nicht umsetzen will. Aber wir werden nicht locker lassen“, so Höfken. Auch bei der Agrarministerkonferenz werde Sie sich am Freitag für mehr Tierschutz stark machen.
Wo die Bundesregierung sich verweigere und die Möglichkeit bestehe, werde Rheinland-Pfalz landesrechtliche Möglichkeiten prüfen, kündigte Ministerin Höfken an. So werde aktuell der Entwurf eines Landesgesetzes zum Klagerecht für Tierschutzverbände erarbeitet. Zudem sei geplant, in Rheinland-Pfalz mit breiter Beteiligung der Verbände und Akteure die Sachkunde im Umgang mit Tieren zu verbessern, zum Beispiel mit einen „Hundeführerschein“ auf freiwilliger Basis.
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Novelle des Tierschutzgesetzes