10 Jahre Tierschutz im Grundgesetz - das ist Anlass für das rheinland-pfälzische Umweltministerium, Bilanz zu ziehen und Konsequenzen bei der Gesetzgebung einzufordern. Auf einer Fachtagung in Berlin diskutierte Ministerin Ulrike Höfken heute mit Experten aus Politik und Verbänden die aktuelle Novelle des Tierschutzgesetzes und stellte im Vorfeld der Entscheidung im Bundestag die Vorschläge aus dem Bundesrat und Rheinland-Pfalz vor.
„Gesetzliche Regelungen müssen sich stärker am Wohl der Tiere orientieren, seien es Nutztiere oder Heimtiere. Die von der Bundesregierung vorgelegten Änderungen des Tierschutzgesetzes reichen bei weitem nicht aus“, so Höfken zum Beginn der Veranstaltung. Die Länder haben – unabhängig von der politischen Führung – mit übergroßer Mehrheit sehr kritisch Stellung genommen und zahlreiche Vorschläge eingebracht. Sie fordern beispielsweise ein Verbot von Wildtieren im Zirkus oder der Pelztierhaltung. Die Bundesregierung greife diese Beschlüsse der Länderkammer aber nicht auf. Auch sonst würden beim Tierschutz nur kleine Schritte gemacht. So habe Rheinland-Pfalz mit Erfolg gegen die Käfighaltung von Legehennen geklagt, die Länder haben einen Vorschlag zum Ausstieg aus der Käfighaltung gemacht. Die Bundesregierung weigere sich jedoch, den Vorschlag umzusetzen, kritisiert Höfken.
„Es gibt einen gesellschaftlichen Konsens zum Tierschutz, der sich auch im Grundgesetz niederschlägt: Wirtschaftliche Interessen müssen mit dem Tierschutz in Einklang gebracht werden, sie stehen nicht über der Kreatur“, betonte die Ministerin. Die Veranstaltung bot den über 60 Teilnehmern der unterschiedlichsten Interessengruppen ein Forum für Diskussionen. Beiträge kamen aus der Politik - unter anderen von Renate Künast, Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion sowie Bernhard Kühnle vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – sowie von Interessenverbänden wie beispielsweise von Dr. Born vom Deutschen Bauernverband und Dr. Schröder vom Deutschen Tierschutzbund.
In Rheinland-Pfalz werde aktuell ein Landesgesetz zum Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände erarbeitet, teilte Höfken mit. Ebenfalls geplant sei, im Rahmen freiwilliger Strukturen die Sachkunde beim Umgang mit Tieren zu verbessern. Die Ministerin kündigte an, sich weiterhin auf Bundesebene für mehr Tierschutz einzusetzen. Beispielsweise für ein gesetzlich verankertes Tierwohllabel. „Nur wenn Tierschutzstandards auf Lebensmitteln erkennbar sind, können sich Konsumenten für tiergerecht erzeugte Produkte entscheiden.“
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Tierschutz im Grundgesetz