„Die Corona-Krise gefährdet auch tierhaltende Einrichtungen in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Um Zoos, Tierheimen und vergleichbaren Einrichtungen in dieser prekären Situation schnell und unbürokratisch unter die Arme zu greifen, hat das Umweltministerium die Corona-Futterhilfe gestartet. Die Soforthilfe übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten für Futter, tierärztliche Behandlung und Medikamente während der Coronabedingten Schließzeiten“, sagte Staatsministerin Anne Spiegel zur weiteren finanziellen Unterstützung des Tierparks Niederfischbach. Die Einrichtung im Landkreis Altenkirchen erhält die Corona-Futterhilfe über 4.340 Euro für die Zeit vom 21. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021. Zuvor waren dem Tierpark seitens des Landes bereits rund 12.500 Euro zur Verfügung gestellt worden. „In Niederfischbach pflegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der kleinen Farbmaus über die Schleiereule bis hin zum imposanten Luchs viele heimische Tiere. Für ihr Engagement möchte ich mich herzlich bedanken“, so Spiegel weiter.
Die gute Nachricht: Das Umweltministerium hat die Soforthilfe für Zoos, Tierheime und vergleichbare Einrichtungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Insgesamt stehen eine Million Euro für die mehr als 80 Tierheime und fast 30 Zoos im Land zur Verfügung. „Rund 228.000 Euro hat mein Ministerium bereits bewilligt. Diese Gelder haben wir bereits überwiesen oder sie stehen kurz vor der Auszahlung. Ich ermutige alle Zoos, Tierheime und vergleichbare Einrichtungen, von unserem Nothilfeprogramm in dieser angespannten Situation Gebrauch zu machen, damit die zur Verfügung stehenden Mittel auch abgerufen werden“, führte die Ministerin abschließend an.
Neben der Corona-Futterhilfe können Zoos und Tierparke, die ihren Geschäftsbetrieb in der Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Hilfen aus den vom Land verwalteten Bundesprogrammen „Corona-Soforthilfe“, „Überbrückungshilfe“, „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ erhalten. Gleiches gilt für das Landesprogramm „Corona-Soforthilfe-Kredit RLP“. Zu-ständig für die Umsetzung in Rheinland-Pfalz ist das Ministerium für Wirtschaft, Ver-kehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Hintergrund
Seit Beginn der Corona-Pandemie können Tierheime, vergleichbare Einrichtungen und Zoos in Rheinland-Pfalz beim Umweltministerium eine Soforthilfe für die Versorgung ihrer Tiere beantragen. Das Ministerium hat die Corona-Futterhilfe kürzlich bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Insgesamt haben bereits neun Zoos bzw. ähnliche Einrichtungen, ein Tierheim und vier tierheimähnliche Einrichtungen das Nothilfeprogramm genutzt. Das Umweltministerium hat knapp 156.000 Euro Corona-Futterhilfe an Zoos und etwa 72.000 Euro an Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen ausbezahlt bzw. bereits bewilligt.
Unter corona-futterhilfe@mueef.rlp.de können die Einrichtungen einen Antrag stellen. Die Förderrichtlinie und das entsprechende Antragsformular sind online abrufbar unter: https://mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tierschutz/foerderprogramm-corona-futterhilfe/