„Die Corona-Krise gefährdet auch tierhaltende Einrichtungen in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Um Zoos, Tierheimen und vergleichbaren Einrichtungen in dieser prekären Situation schnell und unbürokratisch unter die Arme zu greifen, hat das Umweltministerium die Corona-Futterhilfe gestartet. Die Soforthilfe übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten für Futter, tierärztliche Behandlung und Medikamente“, sagte Staatsministerin Anne Spiegel zur finanziellen Unterstützung der beiden Einrichtungen. Die Katzenhilfe Großbundenbach erhält 930 Euro, an die Wildtierauffangstation Tierart gGmbH in Maßweiler gehen 14.597 Euro, nach bereits 9.179 ausgezahlten Euro während des ersten Lockdowns im vergangenen Jahr.
„Seit mehr als 20 Jahren setzen sich Roswitha Bour und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Maßweiler unermüdlich für den Schutz einheimischer Wildtiere sowie beschlagnahmter Exoten ein. Und in Großbundenbach nimmt das Team der Katzenhilfe in bewundernswerter Weise Katzenmütter mit ihren Babys sowie verwaiste Babykatzen auf, versorgt sie in ihren Pflegestellen und vermittelt sie in gute Hände. Für all das Engagement möchte ich mich herzlich bedanken“, so Spiegel weiter.
Das Umweltministerium hat die Soforthilfe für Zoos, Tierheime und vergleichbare Einrichtungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Insgesamt stehen eine Million Euro für die mehr als 80 Tierheime und fast 30 Zoos im Land zur Verfügung. „Rund 228.000 Euro hat mein Ministerium bereits bewilligt. Diese Gelder haben wir bereits überwiesen. Ich ermutige alle Zoos, Tierheime und vergleichbare Einrichtungen, von unserem Nothilfeprogramm in dieser angespannten Situation Gebrauch zu machen, damit die zur Verfügung stehenden Mittel auch abgerufen werden“, führte die Ministerin abschließend an.
Neben der Corona-Futterhilfe können Zoos und Tierparke, die ihren Geschäftsbetrieb in der Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Hilfen aus den vom Land verwalteten Bundesprogrammen „Corona-Soforthilfe“, „Überbrückungshilfe“, „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ erhalten. Gleiches gilt für das Landesprogramm „Corona-Soforthilfe-Kredit RLP“. Zuständig für die Umsetzung in Rheinland-Pfalz ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Hintergrund
Seit Beginn der Corona-Pandemie können Tierheime, vergleichbare Einrichtungen und Zoos in Rheinland-Pfalz beim Umweltministerium eine Soforthilfe für die Versorgung ihrer Tiere beantragen. Das Ministerium hat die Corona-Futterhilfe kürzlich bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Insgesamt haben bereits neun Zoos bzw. ähnliche Einrichtungen, ein Tierheim und vier tierheimähnliche Einrichtungen das Nothilfeprogramm genutzt. Das Umweltministerium hat knapp 156.000 Euro Corona-Futterhilfe an Zoos und etwa 72.200 Euro an Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen ausbezahlt bzw. bereits bewilligt.
Unter corona-futterhilfe@mueef.rlp.de können die Einrichtungen einen Antrag stellen. Die Förderrichtlinie und das entsprechende Antragsformular sind online abrufbar unter: mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tierschutz/foerderprogramm-corona-futterhilfe.