Die Ergänzung erleichtere den Umgang mit HBCD-haltigen Abfall, halte umweltverträgliche Entsorgungswege zum Beispiel in Zementwerken offen und werde Umwelt, Entsorgern und Handwerkern gleichermaßen gerecht, so Höfken. Denn die Bestimmungen für umweltgefährliche sogenannte POP-Stoffe blieben damit weiter bestehen. „Wichtig ist, dass am Ende die sichere und ordnungsgemäße Verbrennung des umweltschädlichen Stoffes HBCD gewährleistet bleibt. Damit wollen wir erreichen, dass eine praktikable und umweltgerechte Entsorgung von HBCD-Abfällen nicht nur im eigenen Land sondern bundesweit geregelt wird“, so Höfken.
Vertreter des Handwerks und der Entsorgungsbetriebe in Rheinland-Pfalz begrüßten heute bei einem Gespräch in Mainz die Initiative des Ministeriums für eine bundeseinheitliche Sonderregelung zu HBCD. Gemeinsam mit Ministerin Höfken und Staatssekretär Griese sprachen sie sich einheitlich für die geplante Bundesratsinitiative als beste und praktikabelste Lösung aus.
HBCD ist als persistenter organischer Schadstoff (POP) umweltschädlich und muss daher aus dem Wirtschaftskreislauf entfernt werden. Das geht nur durch Vermischung und anschließender Verbrennung von HBCD unter definierten Bedingungen. Schädliche Wirkungen auf Mensch und Umwelt durch die Vermischung und Verbrennung sind nicht zu befürchten. In Rheinland-Pfalz wurde durch einen Erlass die Voraussetzung für die Vermischung erleichtert. Damit können HBCD-haltige Dämmstoffe in entsprechend genehmigten Aufbereitungsanlagen auch mit ungefährlichen Abfällen gemischt werden, solange die HBCD-Materialien erfasst und schadlos verbrannt werden. Eine entsprechende bundesweite Regelung hatte Rheinland-Pfalz bereits auf der letzten Umweltministerkonferenz gefordert. „Die Umweltministerkonferenz war sich einig, dass eine umweltunschädliche Zerstörung von HBCD-haltigen Abfällen in Deutschland wieder flächendeckend zu realistischen Preisen erfolgen müsse“, so Höfken.
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