Treibstoffablässe von zivilen und militärischen Flugzeugen in Notsituationen sind zur Gewährleistung der Flugsicherheit nach geltendem Recht zulässig und stellen meldepflichtige Ereignisse dar. In den Jahren 2010 bis 2016 wurden nach Aussagen der Bundesregierung über bundesdeutschem Gebiet pro Jahr zwischen 200 und 700 Tonnen Kerosin abgelassen.
Die Bewertung der Umweltauswirkungen von Treibstoffablässen stützt sich auf inzwischen 25 Jahre alte Studien des TÜV Rheinland und des National Research Council (Kanada), kritisierte Griese. Diese kamen damals zu dem Schluss, dass nur geringe, vernachlässigbare Immissions-, Boden- und Gewässerbelastungen zu erwarten sind. „Eine aktuelle Untersuchung zum Umfang der Ablässe wie auch eine Einschätzung zu möglichen Umwelteinwirkungen auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist also dringend geboten“, betonte der Staatssekretär. Der Bund werde nun zur 91. Umweltministerkonferenz im kommenden Jahr einen schriftlichen Bericht vorlegen.
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Umweltministerkonferenz