„Die traditionelle Weidetierhaltung mit Ziegen und Schafen erhält wertvolle Kulturlandschaften wie Heide, Trocken- und Halbtrockenrasen. Diese Flächen bieten seltenen Tier- und Pflanzenarten, zum Beispiel Zauneidechse, Feuerfalter oder Küchenschelle, einen wertvollen Lebensraum. Das zeigt: Diese naturschutzorientierte Beweidung leistet einen unersetzlichen Beitrag für den Artenschutz. Für diese Leistung müssen Schaf- und Ziegenhalter auch ordentlich honoriert werden. Das gilt auch gerade vor dem Hintergrund der Diskussion um die Wiederkehr des Wolfes und die damit verbundenen nötigen Herdenschutzmaßnahmen. Daher ist es ein großer Erfolg, dass der Bundesrat heute eine jährliche Weidetierprämie von 30 Euro pro Mutterschaf oder Ziege befürwortet hat“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken in Berlin. Die Gelder sollen aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) genommen werden.
„Wir bitten Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, den Beschluss des Bundesrates umzusetzen und damit die wirtschaftliche Situation der Weidetierhalterinnen und -halter mit der Weidetierprämie real zu verbessern – anstatt immer nur die Bedrohung der Weidetierhaltung durch den Wolf zu beklagen. Denn die Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter müssen seit vielen Jahren unter erschwerten Bedingungen um ihre Existenz kämpfen. So liegt das durchschnittliche Jahreseinkommen aktuell zwischen 21.000 und 25.000 Euro, der Fehlbetrag pro Mutterschaf lag 2017 bei rund 38 Euro. Allein in Rheinland-Pfalz ist die Anzahl von Mutterschafen zwischen 1995 und 2017 um 50 Prozent eingebrochen: Von 100.000 auf 50.000 Muttertiere“, so Höfken weiter.
Gemeinsam mit Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg hatte Rheinland-Pfalz im Umweltausschuss des Bundesrats einen entsprechenden Antrag eingebracht, dessen Forderungen nun in den heute beschlossenen veränderten Bundesratsantrag von Mecklenburg-Vorpommern eingeflossen sind.