| Wärmeplanung

Katrin Eder: „Unser Ziel ist es, die Bundesgesetzgebung möglichst unbürokratisch umzusetzen und dabei den Kommunen viel Handlungsspielraum zu ermöglichen“

Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG) im Ministerrat beschlossen
Fernwärmerohre in einer Baugrube
Fernwärmerohre in einer Baugrube

Das Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG) nimmt die nächste Hürde: Der Ministerrat hat den Entwurf in zweiter Beratung beschlossen. In der Folge wird er dem Landtag zur weiteren Beratung zugeleitet. Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 verpflichtete der Bund die Länder, dafür Sorge zu tragen, dass auf ihren Gebieten bis zu bestimmten Zeitpunkten eine flächendeckende Wärmeplanung durchgeführt wird. Nach Durchführung der Verbändeanhörung sowie der Erörterung mit den kommunalen Spitzenverbänden legte Umweltministerin Katrin Eder nun die aktualisierte Fassung zum Beschluss vor.
„Mit dem Gesetzentwurf soll die Pflicht zur Wärmeplanung auf die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden übertragen werden“, erklärte Eder. Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf klärende Begriffsbestimmungen, die Möglichkeit zur Kooperation von planungsverantwortlichen Stellen sowie Regelungen zur vereinfachten Wärmeplanung, zur Anzeige, zur Finanzierung und zu den Zuständigkeiten.

„Unser Ziel ist es, die Bundesgesetzgebung möglichst unbürokratisch umzusetzen und dabei den Kommunen viel Handlungsspielraum zu ermöglichen. Während des Erstellungsprozesses standen wir deswegen in engem Austausch mit den betroffenen Akteuren. Basierend auf der Verbändeanhörung wurden Änderungen, insbesondere am Zweck, an den Begriffsbestimmungen und an der Formulierung zur Verpflichtung und zur Bestimmung der planungsverantwortlichen Stellen vorgenommen. Es gab keine grundsätzlichen Änderungen“, erläuterte Katrin Eder den Erstellungsprozess.  

Besonders eine Sache war Umweltministerin Eder dabei wichtig: „Basierend auf der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Konnexitätsregelung wurden die Berechnungen des Mehrbelastungsausgleichs angepasst. Dadurch werden wir den Kommunen insgesamt deutlich mehr Geld zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellen als ursprünglich geplant. Außerdem sollen auch Kommunen, die schon mit der Wärmeplanung begonnen haben, für den Aufbau von Kompetenzen zur Wärmeplanung Gelder bekommen. Wer vorausschauend gehandelt hat, soll keine Nachteile haben.“

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