„Die verheerende Hochwasserkatastrophe an der Ahr war ein einschneidendes Ereignis, das bis heute nachwirkt: Die Wunden sind noch lange nicht verheilt, der Wiederaufbau wird noch Jahre in Anspruch nehmen. Hier ist die Zusammenarbeit auf allen Ebenen von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft gefordert. Im Mittelpunkt allen Handelns steht, den Menschen im Ahrtal eine gute Zukunft zu geben. Sie brauchen Sicherheit und Lebensqualität. Das ist unsere allererste Verpflichtung. Das Ausmaß der Katastrophe im Ahrtal war nicht vorhersehbar. Dennoch haben es die aus diesem Ereignis gewonnenen Erkenntnisse über die Auswirkungen extremer Abflüsse in engen Tälern notwendig gemacht, die Aufstellung unserer Behörden bei der Hochwasservorhersage und der Hochwasservorsorge für das ganze Land zu überprüfen. Dieser Verantwortung sind wir nachgekommen. Das Ergebnis ist der Sieben-Punkte-Plan, den wir heute präsentiert haben“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder.
„Der Sieben-Punkte-Plan basiert auf einem bereits sehr fundierten und hohen Niveau des Hochwasserrisikomanagements in Rheinland-Pfalz. Er entwickelt bisherige Konzepte weiter. Nachdem schon in den 1990er Jahren ein umfassendes Hochwasserschutzkonzept für das Land erarbeitet wurde, sind seitdem rund 1,2 Milliarden Euro in den Bau und die Ertüchtigung von technischen Hochwasserschutzanlagen (Deiche, Polder, örtlicher Hochwasserschutz) sowie in Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes in den Gewässern und der Fläche im Rahmen der Aktion Blau Plus geflossen. Hervorzuheben ist hier der vielfach erprobte Hochwassermeldedienst für die großen Gewässer (Rhein, Mosel, Nahe/Glan, Lahn, Sieg) und eine Hochwasserfrühwarnung für kleinere Gewässer, die bundesweit einmalig ist. Die Landesregierung hat 2018 außerdem mit zusätzlichem Personal das Kompetenzzentrum Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanagement (KHH) gegründet. Vorrangiges Ziel ist hier die Erstellung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten im ganzen Land, für deren Förderung das Land bereits fünf Millionen Euro verausgabt hat. All dies konnte aber wegen des unfassbaren Ausmaßes der Flut die Katastrophe an der Ahr nicht verhindern“, so Katrin Eder.
„Nun müssen wir Hochwasservorsorge über Gemeinde- und Kreisgrenzen hinweg fortentwickeln und – wenn erforderlich – verbindlicher machen. Dazu brauchen wir das enge Zusammenwirken mit den Kommunen. Zugleich müssen wir für den Extremfall noch besser gerüstet sein, um besser reagieren zu können, sollte dieser Extremfall erneut eintreten. Das betrifft Vorsorge, Vorhersage und Kommunikation. Die ersten Vorüberlegungen zu den jetzt vorgelegten Vorhaben haben bereits früh nach der Flutkatastrophe begonnen“, erläuterte die Ministerin. Katrin Eder ergänzte: „Hochwasservorsorge, Hochwasserschutz und das Hochwasserrisikomanagement werden kontinuierlich weiterentwickelt. Der Sieben-Punkte-Plan ist eine Weichenstellung, die festlegt, in welche Richtung wir in den kommenden Jahren arbeiten werden. In diesem Prozess gibt es selbstverständlich eine Verzahnung zur Enquete-Kommission ‚Konsequenzen aus der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz: Erfolgreichen Katastrophenschutz gewährleisten, Klimawandel ernst nehmen und Vorsorgekonzepte weiterentwickeln‘ des Landtags.“ Am morgigen Dienstag wird Umweltstaatssekretär Erwin Manz in der Enquete die Federführung für die Regierungsseite übernehmen, da es künftig vor allem um die Themen Hochwasservorsorge, Klimafolgenanpassung und Klimaschutz gehen wird.
Klimaschutz- und Umweltministerin Katrin Eder erklärte weiter: „Durch den Klimawandel wird es zukünftig häufiger Extremwetterereignisse geben. Auch wenn ein möglichst weitgehender Schutz unser Wunsch ist, muss man sich dennoch ehrlich eingestehen, dass es trotz der besten Vorsorge keine absolute Sicherheit gibt. Wir wollen und dürfen hier keine trügerische Sicherheit vermitteln. Was früher alle 100 Jahre auftrat, kann eine Generation nun mehrmals treffen - zumal die Erderwärmung weiter voranschreitet. Daher sind alle Anstrengungen, den menschengemachten Klimawandel einzudämmen, genauso wichtig wie eine möglichst gute Klimafolgenanpassung.“
Übersicht über die sieben Punkte:
Punkt 1
Die Weiterentwicklung der Hochwassergefahren- und Risikokarten sowie die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten:
Überschwemmungsgebiete (ÜSG) werden für Gebiete festgesetzt, in denen mindestens ein Hochwasserereignis zu erwarten ist, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt (HQ100). Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse kann ein ÜSG auch ohne förmliches Verfahren vorläufig gesichert werden. Dies ist am 4. Oktober 2021 für die Ahr erfolgt.
Die Ereignisse an der Ahr und den anderen im Juli 2021 betroffenen Gewässern haben gezeigt, dass das festgelegte HQ100 sowie das zugehörige HQextrem zu gering angesetzt waren. Eine von mehreren Ursachen hierfür liegt in den vergleichsweise kurzen Datenreihen der Pegel.
Daher sollen zur Bestimmung der maßgeblichen Abflüsse neben der aktuellen Datengrundlage zukünftig – sofern vorhanden und auswertbar – Kenntnisse über sogenannte historische Hochwasser berücksichtigt werden. Eine dafür erforderliche personelle Verstärkung wurde dem Landesamt für Umwelt zugewiesen.
Weiterhin sollen die Gefahrenkarten zusätzliche Szenarien und Informationsangaben (unter anderem Fließgeschwindigkeiten) enthalten.
Punkt 2
Das Modellsystem VISDOM – die Verbesserung der Risikokommunikation, des Hochwassermelde- und Hochwasserfrühwarndienstes
a) In Ergänzung zu den bisherigen Hochwassergefahrenkarten müssen weiterhin zusätzliche Szenarien von öfter auftretenden Hochwasserereignissen (HQ5, HQ10, HQ15 etc.) berechnet und kartenmäßig dargestellt werden. Mindestens für das sogenannte seltene Hochwasser (HQ200) oder das Extrem-Ereignis soll zusätzlich eine Darstellung der Ausdehnungen unter Berücksichtigung von Abflusshindernissen (insbesondere die vollständige Verklausung von Brücken) zur Verfügung stehen, um die Auswirkungen eines prognostizierten Wasserstandes unter Berücksichtigung auch von Fließhindernissen beurteilen zu können.
b) Im Rahmen des bereits Anfang 2021 gestarteten Re-Designs der Homepage des Hochwassermeldedienstes werden die für eine Risikokommunikation unabdingbaren Darstellungen überarbeitet. Dazu zählen:
- Warnungen für Pegel und Warngebiete werden auf einen Blick auf einer gemeinsamen Warnkarte erkennbar sein.
- Vorhersagenganglinien werden nicht als Einzellinie, sondern immer als Bandbreite der wahrscheinlichen Entwicklung (Unsicherheitsbänder) dargestellt.
- Zur besseren Einordnung der aktuellen Hochwasser werden in den Grafiken zusätzlich zu gemessenen und vorhergesagten Wasserständen statistische Werte dargestellt (etwa zehnjährliches Hochwasser, 50-jährliches Hochwasser).
c) Darüber hinaus werden mit Expertinnen und Experten für Risikokommunikation neue und unmissverständliche Warntexte für bestimmte Hochwasserereignisse und zusätzliche Frühwarnstufen erarbeitet.
d) Schließlich wird zur Optimierung der Risikokommunikation die Zusammenarbeit zwischen dem DWD und der Hochwasservorhersagezentrale intensiviert. Die Kommunikation im Vorfeld und während kritischer Lagen sowie die Warnkriterien sollen besser aufeinander abgestimmt und eine einheitliche Visualisierung der Information erreicht werden.
e) Für Bürgerinnen und Bürger soll basierend auf den Fachdaten des Landes ein verbessertes, digitales Informationsangebot geschaffen werden, aus dem frei verfügbar und ohne vertieftes Fachwissen Informationen zur Hochwasser- und Starkregengefährdung entnommen werden können. Ein Beispiel ist die ortsspezifische Angabe potenzieller Überflutungstiefen. Dies setzt unter anderem voraus, dass kurzfristig auf Basis der aktuellen Gesetzeslage die datenschutzrechtlichen Vorbehalte gegen die Veröffentlichung sämtlicher Hinweiskarten zur Sturzfluten- beziehungsweise Starkregengefährdung, auch auf kommunaler Ebene und innerorts, ausgeräumt werden können.
f) Derzeit befindet sich ein landesweites Modellsystem („VISDOM“) für Einzelereignisse wie Starkregenniederschläge im Aufbau. Das System soll neben einer Fortschreibung der Karte zur Gefährdungsanalyse „Sturzflut nach Starkregen“, der sogenannten Starkregengefahrenkarten dazu dienen, neben der durch Überflutung betroffenen Fläche auch die Wirkung möglicher Schutzmaßnahmen simulieren und beurteilen zu können. Diese Informationen können zum Beispiel die Kommunen im Vorfeld für die Aufstellung der Alarm- und Einsatzpläne des Katastrophenschutzes nutzen. In der Endstufe wird dieses System detaillierte Abflussmodellierungen ermöglichen und in visuell erfahrbare Simulierungen umwandeln, auch in 3D. So kann die potenzielle, individuelle Hochwassergefahr deutlich besser wahrgenommen werden.
Punkt 3
Die Hochwasserpartnerschaften
Überörtlicher Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe und kann nur als solche funktionieren. In Rheinland-Pfalz existieren daher inzwischen 25 Hochwasserpartnerschaften (HWP). Sie wurden gegründet als freiwillige Zusammenschlüsse der von Hochwasser betroffenen Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Kreise, die an einem von Hochwasser betroffenen Gewässer oder Gewässerabschnitt liegen und gemeinsam die Hochwasservorsorge voranbringen möchten. Die HWPen sind das zentrale Instrument, um Hochwasservorsorge über kommunale (und zum Teil auch Landesgrenzen) hinaus zu denken und zu realisieren.
Bislang sind die Hochwasserpartnerschaften allerdings komplett freiwillig. Das Klimaschutzministerium möchte hier mehr Verbindlichkeit. Daher tritt es für kommunale Zusammenschlüsse ein, zum Beispiel in Gewässerzweckverbänden (GZV) mit klarer Zuständigkeit für Gewässerausbau und -unterhaltung sowie für die Einrichtungen der Hochwasservorsorge.
Punkt 4
Fachberatung Wasserwehr, Schulung der Katastrophenschutzstäbe
Die Planung, Vorbereitung und Durchführung notwendiger Einsatzmaßnahmen im Hochwasserfall, insbesondere im Katastrophenfall, obliegt den örtlichen Kräften des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes, vor allem also den Kommunen. Die Flutkatastrophe hat jedoch einen gesteigerten Bedarf für eine wasserwirtschaftliche (hydrologische und hydraulische) Fachberatung gezeigt, um die örtliche Einsatzleitung durch Erläuterungen zu den Daten und Informationen der Hochwasserwarnung und -vorhersage zu beraten. Dies soll helfen, in der Vorbereitung auf mögliche Katastrophenszenarien und im Krisenfall vor Ort jeweils die richtigen Einsatzmaßnahmen zu planen und einzuleiten. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, ist eine „Fachberatung Wasserwehr“ bei den SGDen vorzusehen. Sie wird eine Scharnierfunktion zwischen dem Hochwasservorhersagedienst (Hochwassermelde- und -frühwarndienst des Landesamts für Umwelt (LfU)) und den bei den kommunalen Verwaltungen angesiedelten Stellen des Katastrophenschutzes übernehmen.
Um die Informationen und das Fachwissen noch stärker bei den zuständigen Stellen in der Fläche zu verankern, soll die Fachberatung zur Schulung der Kreise und Städte zur Verfügung stehen.
Die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen liegt jedoch in der Zuständigkeit der Kommunen, die um die lokalen Gegebenheiten wissen. Auch die Entscheidungshoheit im Ereignisfall über zu ergreifende Maßnahmen verbleibt in vollem Umfang bei den jeweils für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen.
Die Aufgaben der „Fachberatung Wasserwehr“ wären unter anderem:
- Beratung und Unterstützung der für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen durch:
- Wetterdaten interpretieren,
- vorbereitete wasserwirtschaftliche (hydrologische und hydraulische) Daten bereithalten (Laufzeiten, Überflutungsszenarien),
- gemeldete und prognostizierte Wasserstände erläutern, das heißt übersetzen von Pegelständen und Wasserspiegelhöhen in die Fläche,
- Kontakt zum Hochwasservorhersagezentrum des LfU halten,
- regelmäßige Schulung der Kreise und Städte sowie
- Beratung im Ereignisfall.
Aufgrund der Dringlichkeit insbesondere im Bereich der SGD Nord wird der Aufbau der Fachberatung mit drei Personen in den dortigen Regionalstellen beginnen. Für die Fachberatungen im Bereich der SGD Süd werden die zusätzlichen Stellen für den Haushalt 2025/26 angemeldet.
Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sollen zudem durch die von der Fachberatung angebotenen Schulungen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner so qualifiziert werden, dass sie in Verbindung mit der Fachberatung im Ereignisfall als Bindeglied zwischen Wasserwirtschaft und Kreis/Stadt beziehungsweise Katastrophenstab wirken können.
Wie die Fachberatung Wasserwirtschaft in die künftige Struktur implementiert wird, wird mit dem Innenministerium erörtert werden.
Punkt 5
Pegelmessnetz des Landes, kommunale Warnpegel
Die vom Land nach den Hochwassern 2002 und 2013 an Elbe und Donau ergriffenen Maßnahmen an den Pegeln des hydrologischen Dienstes des Landes zur Verbesserung der Ausfallsicherheit (redundante Ausstattung, Höherlegung von Messtechnik und elektrischem Equipment) haben sich grundsätzlich bewährt. Das Hochwasserereignis vom Juli 2021, bei dem 19 Pegel zerstört oder beschädigt wurden, hat jedoch gezeigt, dass die bauliche Sicherheit der Pegel bei einem HQextrem oft nicht gegeben oder nicht ausreichend war.
Ein Aspekt betrifft dabei die Datenübertragung, die auch bei Ausfall der Telefon- und Mobilfunknetze funktionieren muss. Dazu wird eine hiervon unabhängige Satellitenkommunikation geprüft. Ebenso werden die Pegelstandorte daraufhin überprüft, ob bauliche Anpassungen gegen ein HQextrem oder sogar der Bau eines zweiten, zusätzlichen Pegels für diesen Extremfall erforderlich ist.
Das Land berät die Kommunen – unter anderem in den Hochwasserpartnerschaften – bei der Einrichtung zusätzlicher kommunaler Warnpegel, deren Förderung grundsätzlich möglich ist.
Punkt 6
Starkregen- und Hochwassergefährdung in Verfahren der kommunalen Bauleitplanung und Baugenehmigung
Die Hochwasser- und Sturzflutengefährdung wird unter anderem in den Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie den Starkregengefahrenkarten dokumentiert. Sie bilden eine der Grundlagen für die Stellungnahmen der Wasserwirtschaft in den Verfahren der kommunalen Bauleitplanung und zu Bauanträgen. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass diese Gefahrenhinweise im Rahmen der planerischen Abwägung und Entscheidung auf der kommunalen Ebene oft nicht oder nur bedingt berücksichtigt werden. Daher sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Berücksichtigung dieser zunehmenden Gefährdungslagen im Bauplanungs- und gegebenenfalls Bauordnungsrecht zu überprüfen.
Als erste Maßnahmen werden zukünftig den wasserwirtschaftlichen Stellungnahmen neben den textlichen Erläuterungen großmaßstäbliche Ausschnitte der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten sowie der Starkregenkarten beigefügt werden. So sind die Gefahren für die Prozessbeteiligten zumindest noch deutlicher wahrnehmbar.
Punkt 7
Bewertung des Hochwasserrisikos
Aufgabe des Hochwasserrisikomanagements ist es, die Auswirkungen eines häufigen, mittleren (HQ100) und eines seltenen Hochwassers (HQ200/extrem) auf die vier Schutzgüter menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Tätigkeit, Umwelt und Kulturerbe zu bewerten. Hierbei sind betroffene Personen, Sachwerte in Siedlungs- und Gewerbeflächen, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Schutzgebiete sowie Kulturgüter in die Bewertung einzubeziehen. Für diese Schutzgüter soll durch geeignete Maßnahmen hochwasserbedingte nachteilige Folgen verringert werden.
Als Hochwasserarten werden Überflutungen entlang von Oberflächengewässern und in Küstengebieten berücksichtigt, während Sturzfluten, die sich aus Starkregen ergeben können, bisher deutschlandweit nicht berücksichtigt wurden. Das Klimaschutzministerium setzt sich daher in dem von der Umweltministerkonferenz veranlassten fachlichen Diskussionsprozess auf Ebene der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) dafür ein, dass Starkregen und damit die Sturzflutengefährdung zukünftig bundeseinheitlich in die Risikobetrachtung aufgenommen wird.
Hintergrund
Direkt nach der Flutkatastrophe wurden wichtige Maßnahmen eingeleitet. Hierzu ein paar Beispiele:
- Bereits am 4. Oktober 2021 wurde das neu abgegrenzte Überschwemmungsgebiet für die Ahr vorläufig gesichert und veröffentlicht. Es bietet eine rechtssichere Grundlage für den Wiederaufbau und insbesondere die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Aufbau zerstörter Gebäude oder den Ersatzneubau. Die Gesamtanzahl der Bauanträge und Bauvoranfragen bei der SGD Nord in diesem Zusammenhang liegt bei 276, wovon 233 bereits bearbeitet wurden (Stand: 8. August 2022). Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei circa 1,5 Wochen, bei vollständig vorliegenden Antragsunterlagen erfolgt die Bearbeitung innerhalb von 1-2 Tagen.
- Mit der Neufassung der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft im Dezember 2021 wurde die Förderung für Maßnahmen zum Wasserrückhalt in den Außenbereichen verbessert sowie die Förderung von Hochwasserrückhaltemaßnahmen ausgeweitet.
- Für den Wiederaufbau der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur im Rahmen der VV Wiederaufbau RLP 2021 liegen bisher (Stand 11. August 2022) 97 Förderanträge vor, wovon 48 bereits bewilligt wurden. Die Bewilligungssumme liegt bei bisher 65.742.800 Euro; ausgezahlt wurden Fördermittel in Höhe von 18.247.705 Euro.
- Die Zusammenarbeit in der Hochwasserpartnerschaft (HWP) Ahr wurde intensiviert und zwischen Oktober 2021 und Juli 2022 wurden bereits fünf Workshops zu Einzelthemen des Hochwasserschutzes durchgeführt. Die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes hat der HWP eine Geschäftsführung zur Verfügung gestellt, die inzwischen durch eine hauptamtliche Mitarbeiterin wahrgenommen wird.
- Im Rahmen des von der HWP Ahr zu erstellenden gemeinsamen überörtlichen Hochwasservorsorgekonzepts (HWVK) wurden bereits Aufträge für die Erarbeitung eines Gewässerwiederherstellungskonzepts vergeben, das insbesondere Grundlage zur Gefahrenbeseitigung, zur Umsetzung von Maßnahmen der Verbesserung des Abflusses und der Gewässerstruktur sein wird.
- Darüber hinaus wurde im Juni 2022 mit den Verbandsgemeinden und Städten im Landkreis Ahrweiler vereinbart, vorgezogene Maßnahmen für einen nachweislich übergebietlichen Hochwasserschutz im Kreisgebiet – wie bereits erwähnt – mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent zu unterstützen.
- Zudem wurde im Juni 2022 mit den Verbandsgemeinden und Städten im Landkreis Ahrweiler vereinbart, vorgezogene Maßnahmen für einen nachweislich übergebietlichen Hochwasserschutz im Kreisgebiet – wie bereits erwähnt – mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent zu unterstützen.
- Das durch das BMBF geförderte Projekt „Klimawandel-Anpassung, Hochwasservorsorge und Resilienz“ (KAHR), das den Wiederaufbau in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wissenschaftlich begleitet. Aus Rheinland-Pfalz sind die Universität Kaiserslautern und die Hochschule Koblenz sowie der Kreis Ahrweiler als aktive Projektpartner beteiligt. Hierbei werden unter anderem zweidimensionale, hydraulische Simulationen des Einflusses von Brückenbauwerken an der Ahr durchgeführt, um deren Einfluss auf das Abflussgeschehen zu minimieren.