„Die Klimakrise und die Artenkrise können nur gemeinsam bewältigt werden. Wie wichtig unsere Anstrengungen im Klimaschutz sind, zeigt die Tatsache, dass 2024 die weltweite Durchschnittstemperatur erstmals 1,54 Grad über dem vorindustriellen Niveau lag. Und wie gravierend die Artenkrise ist, wurde bei der UN-Weltkonferenz zur Biodiversität vor wenigen Tagen deutlich. Sie legte dar, wie weit die Staaten der Erde von ihren selbstgesteckten Naturschutzzielen entfernt sind. Um die lebenswichtige Biodiversität zu erhalten, muss auf allen Ebenen gehandelt werden. In Rheinland-Pfalz erfordert das eine Stärkung des Naturschutzes. Um diese zu erreichen, bauen wir Naturschutzstationen auf. Das ist die größte strukturelle Veränderung im Naturschutz der vergangenen Jahrzehnte“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Der Ministerrat hat die Novelle des Gesetzes im Grundsatz gebilligt.
Seit der letzten Änderung des Landesnaturschutzgesetzes im Jahr 2020, erklärte die Klimaschutzministerin bei der ersten Beratung des Gesetzesentwurfs im Kabinett, „hat sich an verschiedenen Stellen Anpassungsbedarf gezeigt. Neben einer kleinen Erweiterung des Schutzgebietes Hochwald in Folge eines EU-Projektes und einigen redaktionellen Änderungen wie der Anpassung einiger Zuständigkeitsregelungen sollen vor allem kooperativ getragene Naturschutzstationen etabliert und damit gesetzlich verankert werden.“
Der Grund für die beabsichtigte Änderung, erläuterte Katrin Eder, sei, dass das bislang gewohnte Verfahren in den Bereichen Biotopbetreuung und Vertragsnaturschutz infolge gestiegener Herausforderungen an seine Grenzen gekommen sei. „Es ist deswegen notwendig und sinnvoll, Aufgaben wie zum Beispiel die Biotopbetreuung oder die Vertragsnaturschutzberatung auf die neu zu schaffenden Naturschutzstationen zu übertragen und diese somit zu zentralen Anlaufstellen in den Regionen zu machen. Auf diese Weise kann der kooperative Ansatz des Naturschutzes gestärkt und außerdem die Wertschöpfung vor Ort gefördert werden“, so die Ministerin.
„Aufgrund von Entscheidungen auf europäischer Ebene gibt es zudem eine zwingende Anpassung im Bereich des Vogelschutzes und Neuerungen in Bezug auf die Verwendung von Ersatzzahlungen im Sinne der Flexibilisierung und des Bürokratieabbaus. Gravierende Umwälzungen“, betonte die Klimaschutzministerin, „bleiben einer größeren Novelle vorbehalten.“