| Erhalt der Biodiversität

Katrin Eder: „Aaltaxi ist wichtiger Beitrag zum Arten- und Klimaschutz“

Aalschutzinitiative RLP hilft Aalen beim Umgehen von Staustufen und Turbinen von Wasserkraftwerken / Klimaschutzministerin entlässt rund 400 Aale im Rhein auf den Weg zu den Laichgebieten in der Sargassosee
Klimaschutzministerin Katrin Eder und Prof. Dr. Martin Kaschny, Vizepräsident der SGD Nord, am Aaltaxi
Klimaschutzministerin Katrin Eder und Prof. Dr. Martin Kaschny, Vizepräsident der SGD Nord, am Aaltaxi
Freisetzung der Aale in den Rhein
Freisetzung der Aale in den Rhein

„Mit der Aalschutzinitiative und dem Aaltaxi können wir unserer Verantwortung, klimafreundliche Energie durch Wasserkraft zu erzeugen und bedrohte Wanderfische zu schützen gerecht werden. Das Land hat es gemeinsam mit den Energieversorgern und Fischern geschafft, dass Aale nun sicher von den rheinland-pfälzischen Gewässern zu ihren Laichgebieten im Meer kommen“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Dienstag in Mülheim-Kärlich. Dort begleitete sie die Freisetzung von rund 400 Aalen in den Rhein.
 
Die rheinland-pfälzischen Flüsse sind sehr gut geeignete Lebensräume für Aale, die jahrzehntelang als Einkommensquelle für Berufsfischer dienten. In den vergangenen drei Jahrzehnten wurde allerdings ein sehr starker Rückgang ankommender Aallarven an den europäischen Küsten beobachtet. Auf den Weg in ihre 5000 Kilometer entferntes Laichgebiet im Atlantik, nord-östlich von Florida muss der europäische Aal Staustufen und Turbinen von Wasserkraftwerken passieren – was für viele Tiere oftmals tödlich endet. Damit die rund einen Meter langen, schlangenförmigen Tiere sicher über den Rhein im Meer ankommen, wurde die 1995 die Aalschutzinitiative der Landesfischereiverwaltung gemeinsam mit dem Landesfischereiverband und den Wasserwerksbetreibern gegründet und kurz darauf das „Aaltaxi“ eingerichtet. Mit diesem werden die Fische an den Staustufen an der Mosel und der Saar vorbei bis zum Rhein transportiert und dort wieder in die Freiheit entlassen.

Zehn Moselberufsfischer, einer je Staustufe, fangen die abwandernden Aale (Blankaale) und geben sie zu den marktüblichen Preisen an das Land RLP (SGD Nord) ab. Zudem werden Jungaale entnommen und in Aalfarmen großgezogen, die nach ein bis zwei Jahren wieder in Flüssen und Bächen freigelassen werden. Die Kosten der Besatzmaßnahme belaufen sich auf etwa 90.000 Euro und werden von dem Wasserwerksbetreiber (RWE Generation Hydro GmbH) übernommen. "Als Verwalterin der Fischereirechte des Landes Rheinland-Pfalz übernimmt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Federführung in der Aalschutzinitiative. Insofern freue ich mich, dass wir nun eine zusätzliche Maßnahme zum Schutz wandernder Aale einrichten konnten. Das ist ein essentieller Fortschritt im Bereich des Fischschutzes an den großen Wasserkraftanlagen in Mosel und Saar", so Prof. Dr. Martin Kaschny, Vizepräsident der SGD Nord.

Jährlich werden so 8.000 bis 10.000 Aale mit der Taxifahrt bei ihrer Wanderung entlang der Staustufen gerettet. „Dieses Beispiel macht Schule. Je vielfältiger unsere Ökosysteme sind, umso anpassungsfähiger sind sie. Daher ist es so wichtig, jede einzelne Art zu erhalten“, so die Eder. „Mittlerweile sind ähnliche Projekte im Saarland und für die Grenzgewässer mit Luxemburg entstanden.“

Hintergrund

  • Der Europäische Aal kommt natürlicherweise im Rhein und dessen Seitengewässern vor. 
  • Zum Lebensende wandert der Aal von den mitteleuropäischen Bächen und Flüssen stromabwärts über die Nordsee in die Sargassosee (Atlantik nordöstl. Florida). In mehreren hundert Meter Wassertiefe laichen sie ab und versterben danach. 
  • Die geschlüpften Larven schwimmen mit dem Golfstrom zur europäischen Küste. Als Jungaale (Glasaale) ziehen sie in die Mündungsbereiche der großen Ströme und wandern weiter die Bäche und Flüsse auf, in denen die Abwanderung der Elterntiere begonnen hatte. 
  • In den vergangenen drei Jahrzehnten wurde ein sehr starker Rückgang ankommender Aallarven an den europäischen Küsten beobachtet; Ursachen dafür sind die eingeschränkte Durchwanderbarkeit der Fließgewässer durch Wasserkraft- und Wehranlagen in den Gewässern, eine parasitäre Erkrankung durch den Schwimmblasenwurm sowie der Glasaalfang zum Verzehr im Rheindelta

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